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Italo-Welt

Styles

Bravo-Schrauber

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Sonntag, 10. April 2011, 20:07

Ab wann recht auf Rückgabe/Wandlung


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Hallo Ich habe mir im januar einen Bravo Sport gekauft (Neuwagen).
Das Fahrzeug steht jetzt zum 3x in der Werke wegen der Kupplung.
Beim 1 mal haben sie nichts festgestellt beim 2 mal wurde der obere geberZylinder gewechselt beim 3 mal wird jetzt der untere Zylinder gewechselt oder ggf die ganze Kupplung.

Weite Mängel wie Klappern an vielen stellen konnte bisher auch nicht behoben werden. Der Bordcomputer Zeigt mir noch Restfahrwerte von über 3000Km an ( schön wenn er das schaffen würde ). Die Start/stop Automatik funktioniert nicht. Das Xenonlicht Vibriert bei jedem kleinen Huckel. Die Luftdüse zum Einstellen war defekt. Ein Schaumstoffteil im Motor war defekt.
Und noch ein paar kleine andere Sachen.

Solangsam reichts mir mit der Karre ... mein Grande Punto stand in 3 Jahren nicht so viel in der Werkstatt *grml*

vielleicht habt ihr ja erfahrungen mit sowas ?
Grüße Tino
2007-11 / Grande Punto, Dynamic , 1400ccm, 77PS
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DrRenz

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Montag, 11. April 2011, 07:55

RE: Ab wann recht auf Rückgabe/Wandlung

Das Thema Wandlung würde ich nur mit einem Anwalt durchexerzieren. Prinzipiell hast Du aber ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn der gleiche Fehler 2x erfolglos beseitigt wurde. Das dürfte bei der Kupplung der Fall sein, da ich es schon als gravierenden Mangel einschätze.

Denk daran, dass Du bei einem Rücktritt auch Wertminderung in Kauf nehmen musst.

Meine Erfahrungen dazu: siehe Thread - habe nichtmals die erste Tankfüllung verfahren...

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acenet

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3

Donnerstag, 5. Mai 2011, 15:09

@Tino:
Was ist das Problem mit der Kupplung?

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4

Donnerstag, 5. Mai 2011, 15:41

@acenet
der 1 gang geht nicht rein erst nach mehrmaligen kupplung treten geht es dann mal oder mit viel gewalt. Mein Händler hat jetzt einen Termin mit Fiat gemacht da sie es sebst nicht entscheiden dürfen was mit dem auto gemacht wird. der kommt jetzt rum schaut sich das auto an und sagt ob es zurückgenommen gewandelt oder noch mal die kupplung\getriebe getauscht wird. wir werden sehen was dabei rauskommt.
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poldiausw

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Donnerstag, 5. Mai 2011, 20:30

RE: Ab wann recht auf Rückgabe/Wandlung

Zitat

Original von DrRenz
wenn der gleiche Fehler 2x erfolglos beseitigt wurde.


3 erfolglose Reparaturversuche, oder? Das ist mein Wissensstand...

Ist jetzt auch die Frage wie das ganze betrachtet wird: die Kupplung als Ganzes oder wird man von Seiten des Händlers versuchen es als einzelne Dinge zu betrachten (oberer und unterer Zylinder). Dann würden sie ja jeweils noch 2 Reparaturversuche für sich beanspruchen.
Gruß
Oliver

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Donnerstag, 5. Mai 2011, 21:07

es geht ja nach dem fehler ... sie haben laut meines anwalts 2 mal die möglichkeit denn fehler zu beheben. bei mir war es das der gang nicht rein geht das ist der fehler. sie hatten bei mir inzwischen sogar 3 versuche und von daher gameover .... will das auto ja an sich behalten naja mal schaun was wird
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MDRnr1

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Freitag, 6. Mai 2011, 04:56

In Deutschland gibt es das recht, dass wenn ein Fehler besteht(bei jedem Artikel) oder auftritt muss man dem Händler die Möglichkeit geben diesen Fehler zu korrigieren. Sollte dieser Fehler wieder auftreffen so hat er das letzte mal die Möglichkeit den Fehler auszubessern. Allerdings wenn der Fehler weiter bestehen sollte, ist eine Wandlung möglich!!!! (

(hacken... Wie es auch beim Handy oder andere Artikel der Fall ist muss es immer genau das gleiche Problem sein....)

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DrRenz

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8

Freitag, 6. Mai 2011, 07:24

RE: Ab wann recht auf Rückgabe/Wandlung

Zitat

Original von poldiausw

Zitat

Original von DrRenz
wenn der gleiche Fehler 2x erfolglos beseitigt wurde.


3 erfolglose Reparaturversuche, oder? Das ist mein Wissensstand...

Ist jetzt auch die Frage wie das ganze betrachtet wird: die Kupplung als Ganzes oder wird man von Seiten des Händlers versuchen es als einzelne Dinge zu betrachten (oberer und unterer Zylinder). Dann würden sie ja jeweils noch 2 Reparaturversuche für sich beanspruchen.


Laut Anwalt sind es 2 Reparaturversuche, die man einräumen muss (noch dazu in einem angemessenen Zeitraum, damit der Händler nicht den 2. Versuch in die Länge ziehen kann).

Ja, ein Händler wird es vielleicht getrennt betrachten wollen, aber ich denke, da man als Kunde und Techniklaie den Wagen ja nur mit der Beschreibung "Kupplung funktioniert nicht richtig" abgeben kann, wird man es wohl nicht getrennt betrachten müssen, sondern als Ganzes.

Also die Symptome sind m.E. nach ausschlaggebend, und nicht das, was wirklich kaputt ist.

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visitorsam

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Freitag, 6. Mai 2011, 21:51

1. Gang und Rückwärtsgang sind da bei vielen Autos immer so eine Sache, da gibts manchmal bei diversen Autos die Probleme wenn man ganz Ungünstig steht, Lösung kurz von der Bremse damit das Auto 1-2 mm rollt und dann klappt es wieder. So ist das bei mir auch ab und zu mal.

Hast du das Problem immer oder auch nur ab und zu mal?
Gruß
Frank

Infos über meinen Bravo: Ist ein Freemont :ex DIVINA: 1,9 JTD 8v 120PS Dynamic EPIC Gray - PDC Hinten, Blue&Me, Eibach 50/30, nachträglich getönte Scheiben + Keil in der Frontscheibe, VisitorScope Sound System (RMS: 4x55 Watt + 1x 200 Watt Sub), orangene Bremssättel + Motorverkleidung


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