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dokkyde

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Mittwoch, 17. Oktober 2012, 10:13

Bearbeitungsgebühren beim Autodarlehen


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Moin,

Montag lief im WDR Magazin Markt ein Beitrag mit der Information, dass Bearbeitungsgebühren bei Darlehen von einigen Gerichten als nichtig erklärt worden sind.

Ich habe daraufhin die Fiat Bank mit dem Musterschreiben der Verbraucherzentrale davon in Kenntnis gesetzt und meine Gebühr zurückgefordert. Hat das schon einmal jemand erfolgreich gemacht?

Hier ein Link zum Beitrag: http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitr…nkgebuehren.jsp
MultiJet: Das Hauptproblem ist, es muß schneller gehen :twisted:

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ochriso

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2

Donnerstag, 18. Oktober 2012, 11:29

Interessant! Danke fürs teilen!

Ist das auch die Santander bei der du bist?

Bei mir haben sie eine Bereitstellungsgebühr, Erhebungsgebühr und eine Rechtsgebühr verlangt, was insgesamt fast 600€ ausmacht!

Hast du schon was gehört?

Infos über meinen Bravo: schön anzusehn.


dokkyde

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Donnerstag, 18. Oktober 2012, 11:32

Ich bin bei der Fiat Bank und habe nun die entsprechenden Verträge reklamiert. Mal sehen was kommt.
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ochriso

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4

Donnerstag, 18. Oktober 2012, 19:57

Zitat

Original von dokkyde
Ich bin bei der Fiat Bank und habe nun die entsprechenden Verträge reklamiert. Mal sehen was kommt.


Wie lautete der genaue Wortlaut bei dir?
Bearbeitungsgebühr?

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dave

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5

Donnerstag, 18. Oktober 2012, 20:48

ich bin auch bei der fiat bank..
berichte mal bitte was bei dir rausgekommen ist, da kann ich auch was zurückfordern :)

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dokkyde

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6

Samstag, 20. Oktober 2012, 12:41

Sucht einfach eure Darlehensverträge der letzten 10 Jahre raus (nicht nur vom Auto) und guckt nach, ob eine Bearbeitungsgebühr berechnet wurde.

Dann hier den Musterbrief runterladen und auf Rückzahlung freuen

http://www.test.de/Musterbrief-Kreditbea…ueck-4309427-0/
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7

Samstag, 20. Oktober 2012, 15:19

Das klingt ja alles sehr schön. Aber denkst du das die ohne Anwalt die Kohle rausrücken?

Halte uns mal bitte auf dem Laufenden was bei dir rauskommt.

dokkyde

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8

Montag, 22. Oktober 2012, 17:09

Wenn 7 OLG das so sehen wird eine evtl. Klage zu 100% durchlaufen.
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9

Montag, 22. Oktober 2012, 18:05

ja das ist möglich, nur blöd das es wohl auch eine Klage werden muss.

Ich habe heute mal einen Brief an meine santander geschrieben, Rechtsmittel angedroht, die ich aber leider nicht habe. Ohne Rechtschutz werde ich keinen Anwalt bemühen. Mal sehen.

Bei mir gehts aber auch nur um ca. 250 EUR.

dokkyde

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10

Freitag, 26. Oktober 2012, 14:15

SO,

die Fiat Bank hat die Verträge bis 2005 abgelehnt, da verjährt. Zu den Verträgen ab 2009 warte ich noch auf eine Aussage.
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ochriso

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Samstag, 27. Oktober 2012, 08:50

hieß es nicht 10 Jahre zurück?

Infos über meinen Bravo: schön anzusehn.


12

Samstag, 27. Oktober 2012, 20:19

also meine Santander Verbrecher haben abgelehnt die Gebühr zu erstatten.

Muss nochmal genau lesen(1 Seiten Brief) die Gründe.

Aber ein Grund ist die Höhe. Mit meiner Unterschrift habe ich der Gebühr zugestimmt. Das ist ja wohl die Frechheit überhaupt. Ich wurde gar nicht darüber informiert. Wahrscheinlich hätte ich den Vertrag erst mal mit nach Hause zur genauen Einsicht nehmen sollen.

Schade das ich damals noch keine Rechtschutz hatte. :evil:

13

Sonntag, 28. Oktober 2012, 17:26

Bei meiner Santander kann man folgendes lesen.
"die von Ihnen zitierte Rechsprechung(Musterbrief) ist auf unsere Vertragsbeziehung nicht anwendbar. Dies ergibt sich bereits aus dem Umstand , das sämtliche OLG-Urteile zum Thema, die Zulässigkeit von Preisklauseln in Preisverzeichnissen und Preisaushägen behandeln. Darüber hinaus ist über die Frage der Zulässigkeit der Vereinbarung einer BearbGeb(BG). in einem Preisverzeichnis nach wie vor nicht höchstrichterlich entschieden."

weiter heißt es: "die mit Ihnen darlehensvertraglich vereinbarte BG ist ein Bestandteil der Gesamtkosten für die Gewährung des Darlehens an Sie"

"Die im Vertrag ausgewiesene BG ist im Rahmendes Darlehensvertragsabschlusses mit Ihnen induviduell vereinbart worden. Mit Ihrer Unterschrift haben Sie dokumentiert, dass sie mit den Gesamtkosteneinverstanden waren."

"Demgemäß waren sie auch mit der BG als Bestandteil des effektiven Jahreszinses einverstanden."

Die Schweine, hätten die(Autoverkäufer) mich richtig aufgeklärt, dann garantiert nicht.

Da meine Rechtschutz in diesem Vertrag von 2010 noch nicht greift, werde ich wegen den 250 EUR wohl keinen Anwalt bemühen.

Kann jemand etwas anderes positives berichten :?:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Braini« (28. Oktober 2012, 17:27)


Rumpel83

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Sonntag, 28. Oktober 2012, 20:34

Cooles Ding werde ich auch mal probieren sind immerhin 576€ bei mir ein haufen Asche


Immer Locker durch Höschen Atmen

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15

Sonntag, 28. Oktober 2012, 21:15

Zitat

Original von Braini

Da meine Rechtschutz in diesem Vertrag von 2010 noch nicht greift, werde ich wegen den 250 EUR wohl keinen Anwalt bemühen.

Kann jemand etwas anderes positives berichten :?:


Wann hast du diedenn abgeschlossen???
Warum soll die denn nicht greifen. Die rechtssprechung ist doch graderst so gefallen?!?

scubidu24

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Sonntag, 28. Oktober 2012, 22:38

Zitat

Original von BravoMaseratie

Zitat

Original von Braini

Da meine Rechtschutz in diesem Vertrag von 2010 noch nicht greift, werde ich wegen den 250 EUR wohl keinen Anwalt bemühen.

Kann jemand etwas anderes positives berichten :?:


Wann hast du diedenn abgeschlossen???
Warum soll die denn nicht greifen. Die rechtssprechung ist doch graderst so gefallen?!?


Rechtsschutzversicherungen gelten i.d.R. ab Datum der Vertragsunterzeichnung. Eine Deckung für mögliche Ansprüche, die VOR der Unterzeichnung entstanden sein könnten, wird regelmässig in den AVB ausgeschlossen. Sonst könnte jeder, der merkt, dass ein grosser Prozess auf ihn zukommt bzw. darin verwickelt ist, noch schnell eine RSV abschliessen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »scubidu24« (28. Oktober 2012, 22:38)

Infos über meinen Bravo: T-Jet 150 PS, dezent optimiert :)


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Montag, 29. Oktober 2012, 08:39

Hierbei aber irrelevant da sich die Tatsache ja erst später einstellte. Zur Unterzeichnung waren die Gebühren ja durchaus gesetzeskonform, so das er gutgläubig handelte....
Da es hierbei und Rückwirkungsfristen geht ist es doch okay... Damit konnte er ja zur Vertragsunterzeichnung nicht rechnen und handelt dabei ja völlig legal und gutgläubig....

Wenn das so immer so wäre könnte man mit einer Rechtsschutz nie was anfangen. Wie wäre das denn bei Scheidungen -> denen würde man dann unterstellen schon bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung das eingeplant zu haben!?!?

18

Montag, 29. Oktober 2012, 09:30

Zitat

Original von scubidu24

Zitat

Original von BravoMaseratie

Zitat

Original von Braini

Da meine Rechtschutz in diesem Vertrag von 2010 noch nicht greift, werde ich wegen den 250 EUR wohl keinen Anwalt bemühen.

Kann jemand etwas anderes positives berichten :?:


Wann hast du diedenn abgeschlossen???
Warum soll die denn nicht greifen. Die rechtssprechung ist doch graderst so gefallen?!?


Rechtsschutzversicherungen gelten i.d.R. ab Datum der Vertragsunterzeichnung. Eine Deckung für mögliche Ansprüche, die VOR der Unterzeichnung entstanden sein könnten, wird regelmässig in den AVB ausgeschlossen. Sonst könnte jeder, der merkt, dass ein grosser Prozess auf ihn zukommt bzw. darin verwickelt ist, noch schnell eine RSV abschliessen.


hier gibt es nichts hinzuzufügen, genau so ist es. sonst würde jeder eine Abschließen wenn er sie wegen einem Fall, der ihn nun aus der Vergangenheit einholt, oder man gerade Mist gebaut hat bräuchte. So würden Kosten für die Versicherung entstehen die Sie nicht durch Beiträge vom Kinden decken würden.

Hier Wäre die ERGO gefragt, die bieten Versicherungen an wenn man sie wirklich erst braucht. ;-)

Die Tatsache das die Rechtsprechung erst jetzt darauf aufmerksam macht ist irrrelevant, ausschlaggebend ist wann der Betreffende Vertrag geschlossen wurde.

Manche Versicherungen bieten auch erst nach einem halben Jahr dann Versicherungsschutz. Meine sofort.

Abgeschlossen habe ich meine erst dieses Jahr. Ich hatte da auch schon angerufen, aber wie ich auch schon vermutete, Rückwirkende Fälle(Darlehensvertrag von 2010) werden dann aber ausgeschlossen. :-?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Braini« (29. Oktober 2012, 09:34)


dokkyde

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Montag, 29. Oktober 2012, 17:41

Die FGA Bank wirkt etwas überfordert,

ich hatte insgesamt 6 Verträge bei der Bank in 10 Jahren.

Für alle Verträge habe ich JE ein Musterablehnungsschreiben bekommen. Der Briefkasten quoll fast über.

Allerdings sehr allgemein gehalten, daher gleich zurück geschrieben. Bei mir gehts um fast 3t €. Trotz immer geiler Zinsen und kurzen Laufzeiten wird man an der Stelle ausgenommen ......

Wenn die Bank nicht einlenkt werde ich die letzten 3 Verträge einklagen. Kostet, wenn ich verliere rund 800 € Prozesskosten, aber das ist es mir wert.
MultiJet: Das Hauptproblem ist, es muß schneller gehen :twisted:

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smokey55

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Montag, 29. Oktober 2012, 19:26

Zitat

Original von dokkyde
............Trotz immer geiler Zinsen und kurzen Laufzeiten wird man an der Stelle ausgenommen ......

Wenn die Bank nicht einlenkt werde ich die letzten 3 Verträge einklagen. Kostet, wenn ich verliere rund 800 € Prozesskosten, aber das ist es mir wert.

Ihr macht hier vielleicht ein Faß auf!
Das Urteil ist noch nicht höchstrichterlich, mit a.W. jedes andere Gericht kann anders entscheiden. Wenn auf dem Kreditvertrag ein effekt. Jahreszins angegeben ist und die Bearbeitungsgebühr dann da drin steckt sehen die Chancen schlechter aus als die Verbraucherzentrale den Leuten weismachen will. Die stehen immer auf der Seite der Verbraucher und meinen man könne so blöde wie möglich sein (DAU) und bekäme deshalb Recht. Dem ist aber nicht so. Wenn keine Täuschung vorliegt und man was unterschrieben hat ist das erst mal gültig. Wie gesagt, anderer Richter, neues Spiel.

BTW es gibt auch Rechtsschutzversicherungen mit Sperrzeit ... erst mal den Vertrag anschauen und/oder die Rechtsschutz fragen was sie von so einer Klage hält. Wenn man selbst ein Verfahren anstrengt kann man sonst auf den Kosten sitzen bleiben! Die können nämlich auch Rechststreitigkeiten ablehnen (z.B. wegen Erfolgsaussicht = Null oder wenn Streithansels meinen ständig Rabatz machen zu müssen .....)

Also erst mal tief durchatmen und das Geld noch nicht ausgeben.

Infos über meinen Bravo: Seit April 2008: Emotion, schwarz-metallic, 225x17", T-Jet 150PS, Blue&Me Nav, Mittelarmlehne, Winter, Hecksensoren, Scheibentönung (hi) .... verkauft nach PL in 7/20


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