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simitron

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Sonntag, 6. April 2008, 19:04

Fahrzeugübernahme mit Mangel !?


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Hallo,

mein FH hat mir letzten Freitag mitgeteilt, dass mein Bravo endlich (nach 5 Wochen, hergestellt war er schon nach 10 Tagen...) bei ihm angekommen sei und ich ihn am kommenden Freitag abholen kann. Ich frag mich, wieso dass eine Woche dauert, aber egal...

Heute (Sonntag) bin ich mal beim Fachhändler übers Gelände gelaufen und hab meinen Bravo dort gesehen. Zuerst war meine Freude riesig groß, allerdings musste ich feststellen, dass auf der Beifahrerseite an beiden Türen 3 relativ große Kratzer sind. Ich bin mir nicht sicher, ob die so einfach wegpolieren gehen. Jetzt bin ich mal auf Freitag gespannt, ob man da noch etwas sieht.

Wie würdet ihr das Fahrzeug übernehmen, wenn da tatsächlich noch Kratzer auf dem Lack sichtbar sind bzw. was würdet ihr mit dem FH vereinbaren???

Grüße simitron

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »simitron« (6. April 2008, 19:04)

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christpost

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Sonntag, 6. April 2008, 19:11

Nabend,

habe ein ähnliches Problem. Beim Entfernen der Transportsiegel an den Türen war mein Freundliche r etwas unachtsam und hat deutliche Kratzer hinterlassen.
Wir haben nun vereinbart, dass der nun erstmal versucht das maschinell herauszupolieren, wenn das nicht funktionieren sollte, werden wir mal weitersehen.

Ich würde erstmal empfehlen, dass wenn die Kratzer noch sichtbar sind, dies schriftlich in einem Übergabeprotokoll festzuhalten und den Händler zur Nachbesserung aufzufordern.
Wie er das macht kann Dir ja erstmal egal sein

Gruss

Chris
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Sonntag, 6. April 2008, 19:20

hallo ,
also im ernst würde ich das fahrzeug zuruckschicken lassen und auf ein neues warten oder die jeweilige tür mir nachbestellen lassen auf kosten des händlers.sowas ist absolut NO-GO!!!das ist ja eine unverschämtheit den fehler noch dazu mit politur oder so zu beheben,ihr bezahlt fur ein neu wagen den neu wagen preis und nicht den schon am ersten auslieferungstag beschädigten und mit poitur verbesserten fahrzeugpreis.aber die uberfuhrungskosten von 600 nochwas euro werden naturlich schon kassiert.Also ich würde weder politur noch ausbesserung akzeptieren und mir noch weitere 5 wochen in die lippen beissen und auf ein nigelnagelneues auto warten.
Gruss.
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christpost

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Sonntag, 6. April 2008, 20:03

Ich bin der festen Überzeugung, dass kein Händler (egal welcher Marke) aufgrund eines Kratzers das Auto zurückschickt und ein neues Auto im Austausch bekommt.
Ist schliesslich auch immer die Frage, durch wen die Beschädigung verursacht wurde. Ob das bereits im Werk passiert ist, während des Transports (und dann die Frage während welches Teiltransports), oder dann beim Händler.
War es, wie in meinem Fall der Händler, geb ich ihm die Möglichkeit, nachzubessern. Wenn man den Schaden maschinell rauspolieren kann, seh ich kein Problem, wenn nicht, muss anderweitig nachgebessert werden und sei es eine neue Lackierung. Aber das Stichwort ist hier die Verhältnismässigkeit. Und bei einem Kratzer ist eine Neulieferung eines Autos einfach nicht verhältnismässig. Die Diskussion kann man sich gleich schenken.

Gruss

Chris
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poldiausw

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Sonntag, 6. April 2008, 21:19

RE: Fahrzeugübernahme mit Mangel !?

Das ist gar nicht unüblich, dass ein Fahrzeug auf dem Transport "beschädigt" wird.
Und jeder Händler hat das Recht , solche Fehler vor Auslieferung zu beheben.

So einfach kann man das Auto nicht zurückgeben lassen.

Ähnlich bei nem größeren Problem (z. B. Defekt an irgendnem Teil) verhält es sich ähnlich. Da hat ein Händler soweit ich weiß 3 Reparaturversuche.
Gruß
Oliver

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christpost

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Sonntag, 6. April 2008, 22:20

Richtig, der Händler hat 3 Versuche um einen Mangel zu beheben, bevor man vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
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Mirakulix

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Sonntag, 6. April 2008, 23:27

Es geschehen ziemlich oft Transportschäden an Neuwagen und es ist bei den Autohäusern gang und gebe z.B. Lackschäden überlackieren zu lassen ohne dem Kunden darüber zu informieren.
Mir ist´s selber passiert, bin nur durch Zufall draufgekommen.
Als ich mein altes KFZ verkaufte, wollte ein potentieller Käufer es beim ÖAMTC überprüfen lassen. Ich sagte kein Problem und wir fuhren hin.
Während der Überprüfung fragte mich der Mechaniker ob ich einmal Fahrerseitig einen Unfall hatte, was ich verneinte. Nach abgeschlossener Überprüfung sagte der Mechaniker das das Auto in tadellosem Zustand sei, jedoch die Fahrertür einmal lackiert wurde. Natürlich war ich ein wenig verwirrt :shock:, ich hatte ja nie was mit dem Wagen gehabt.
Naja und so erfuhr ich von den "dunklen" Machenschaften der Autohäuser. :twisted:

galvano57

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Montag, 7. April 2008, 12:20

Zitat

Original von Bravissimo2008
hallo ,
also im ernst würde ich das fahrzeug zuruckschicken lassen und auf ein neues warten oder die jeweilige tür mir nachbestellen lassen auf kosten des händlers.sowas ist absolut NO-GO!!!das ist ja eine unverschämtheit den fehler noch dazu mit politur oder so zu beheben,ihr bezahlt fur ein neu wagen den neu wagen preis und nicht den schon am ersten auslieferungstag beschädigten und mit poitur verbesserten fahrzeugpreis.aber die uberfuhrungskosten von 600 nochwas euro werden naturlich schon kassiert.Also ich würde weder politur noch ausbesserung akzeptieren und mir noch weitere 5 wochen in die lippen beissen und auf ein nigelnagelneues auto warten.
Gruss.


Selbst wenn sich der Händler diesen Unsinn zu Herzen nehmen sollte, bekommst Du eine Rohtüre, die bei deinem Händler oder einem Lackierer mit der jeweiligen Endlackierung versehen wird. Wo ist der grosse Unterschied ? Ein neues Fahrzeug bekommst du wegen ein, zwei Kratzern nicht. AGB des Händlers bzw. Kaufvertrag lesen. Für eine Wandlung ist mehr nötig!

Gruß

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simitron

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Montag, 7. April 2008, 20:10

Hallo,
auf ein neues Auto warten käme sowieso für mich nicht in Frage. Bin aber mal auf die Reaktion des FH gespannt. Denke halt nur, dass man ein eventuelles rauspolieren beim Perlglanz bestimmt sehen wird...

Ob es wohl deshalb eine Woche dauert von der Anlieferung bis zur Auslieferung? Ein Bekannter hat erzählt, dass sein Auto in der früh angeliefert wurde und er es am Nachmittag abholen konnte.

Grüße
simitron

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Montag, 7. April 2008, 23:12

also das die Händler das recht haben 3 mal den schaden selber zu beheben wusste ich nicht,indem fall könnte man den wagen ja auch nicht zuruckschicken lassen.Aber hat ein Händler denn auch das recht einen schaden ohne den Käufer davon zu informieren zu beheben?Wenn JA dann würde ich dies ziemlich heftig finden.
Beste Grüße
La Vita E Tua,fai Quello che vuoi ;)

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Mittwoch, 16. April 2008, 08:43

das scheint hier ja wohl keinen richtig zu intressieren solange es keinen selber trifft,na ja :)
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Cobold

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Mittwoch, 16. April 2008, 11:24

Zitat

Original von Bravissimo2008
das scheint hier ja wohl keinen richtig zu intressieren solange es keinen selber trifft,na ja :)

Soweit ich weiss darf der Händler kleinere Sachen wie Kratzer im Lack ohne den Kunden zu informieren beheben, sofern die Beschädigung beim Transport, also vor der Anmeldung bzw. Übergabe verursacht wurde.
Bei "guten" Händlern wird man trotzdem darauf hingewiesen, das dort etwas war.

So war es beio meinem Stilo, den ich damals auch neu gekauft hatte: Dort hatte ich einen Kratzer in der Fahrertür, verursacht durch den Transport. Mein Händler lackierte damals die Stelle großflächig neu und wies mich bei der Übergabe darauf hin. Den Kratzer selber habe ich nie zu Gesicht bekommen.

Wegen einem Kratzer oder Beule wird aber kein Händler der Welt das ganze Auto wandeln, Stichwort Verhältnismäßigkeit.

Infos über meinen Bravo: FIAT Bravo Sport Multijet 1.9 16V (150 PS) - Baujahr 03/2008, Crossover-Schwarz Metallic, 18-Zoll Felgen, Bi-Xenon, getönte Scheiben hinten, Parksensoren hinten, Blue&Me, Mittelarmlehne vorn inkl. Kühlbox, Zwei Zonen Klimaautomatik. Aktuell 126.000km (Stand März 2014) >>> ab 18.03.2014: VW Golf VII Comforline 2.0 TDI


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Mittwoch, 16. April 2008, 12:25

hi,
Cobold ich finde du hast schon recht das es verhältnissmässig blöd wäre den wagen wegen einem kleinen kratzer zuruck zu schicken,und fände es ausserdem richtig das der händler den käufer über den schaden benachrichtigt(vor der reperatur oder beseitigt).
Wann und unter welchen voraussetzungen man den wagen zuruck schicken kann steht bestimmt irgendwo im kaufvertrag drinnen,han ich jedoch nicht nach geschaut.in so einem fall haben bestimmt beide seiten ihre sicherheiten.
trotz all dem ist es halt ärgerlich am ersten auslieferungsdatum einen wagen (der kaum einen tag alt ist) mit schaden zu kaufen(auch wenn schon beseitigt).Also mich würde es rein psychisch gesehen etwas unruhig machen und mir das schöne gefühl an einem neu wagen kauf verderben.
Beste Grüsse,
Seko
La Vita E Tua,fai Quello che vuoi ;)

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