Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Maranello2011« (4. Juni 2012, 22:30)
Infos über meinen Bravo: Maranello Rot, 1.4 T-Jet 150 PS, Emotion-Ausstattung, Carbon-Designbeklebung, Chromzierleiste als Ladekante, LED-TFL, LED-Strips-Standlicht, LED-Innenraum - Kofferraum und Rücklicht
Infos über meinen Bravo: 1.4 Dynamic / 120PS / InstantNAV / PDC hinten / Einstiegsleisten vorne / Glory White / getönte Scheiben / Bravo Fußmatten (made by Ministick)
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Infos über meinen Bravo: ist der Hammer!!
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Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung 87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Die Zulassung von LED-Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden. Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichte „zu Showzwecken“ erhältlich sind
Infos über meinen Bravo: 1,9 8V Multijet 120PS, Blu Notturno Mic, Dynamic, Lederlenkrad und -schaltknauf mit MuFu-tasten, B&M
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Bravo-Meister
Registrierungsdatum: 19. April 2008
Wohnort: Hessen-Süd; MKK
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Original von Maranello2011
Daraus werd ich einfach nicht schlauer. :-?
Infos über meinen Bravo: Seit April 2008: Emotion, schwarz-metallic, 225x17", T-Jet 150PS, Blue&Me Nav, Mittelarmlehne, Winter, Hecksensoren, Scheibentönung (hi) .... verkauft nach PL in 7/20
Zitat
Strenge Vorschriften beim Nachrüsten Tagfahrlicht selbst nachzurüsten kann für Laien heikel werden. Schließlich kann man dabei einiges falsch machen. Zwar versprechen einige Hersteller eine problemlose Montage. Dennoch warnen Experten vor diesem Schritt. "Bei sicherheitsrelevanten Bauteilen empfehle ich, die Montage sollte immer von den Profis einer Werkstatt gemacht werden", erklärt Kühnl. Ein weiteres Argument für diesen Schritt sind die strengen Vorschriften für die Anbringung. "Das Nachrüstteil muss ein Zulassungszeichen tragen", meint Philip Puls, Lichtexperte beim TÜV Süd. Dieses besteht aus einem "E" und einer kleinen Zahl in einem Kreis, sowie nachgestelltem "R87". Das Tagfahrlicht muss unbedingt mit einer elektrischen Vorrichtung ausgestattet werden, die es unmöglich macht, mit Abblendlicht und Tagfahrlicht gleichzeitig zu fahren. "Für die Anbringung am Fahrzeug gibt es darüber hinaus strenge Vorschriften", so Puls. Die Leuchten müssen demnach mindestens 25 Zentimeter über dem Boden angebracht sein, höchstens aber 150 Zentimeter. Der Außenrand der Leuchtfläche darf nicht mehr als 40 Zentimeter vom Außenrand des Fahrzeuges entfernt sein. Die Innenränder der Leuchten müssen mindestens 60 Zentimeter Abstand voneinander haben. Dieser Abstand darf auf 40 Zentimeter verringert werden, wenn das Fahrzeug nicht breiter als 130 Zentimeter ist. Wer diese Vorschriften nicht beachtet, bekommt bei der Hauptuntersuchung die Bewertung "erhebliche Mängel", da das Fahrzeug unvorschriftsmäßig ist. Eine Prüf-Plakette darf dann nicht erteilt werden. Im Falle eines Verkehrsunfalls könnte eine nicht genehmigte Nachrüstung mit Tagfahrlicht nach Angaben des TÜV sogar Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung der Situation haben.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Heaven« (5. Juni 2012, 12:36)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Maranello2011« (5. Juni 2012, 12:54)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »BravoMaseratie« (5. Juni 2012, 14:38)
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Zitat
Original von BravoMaseratie
Ein geeigneter Platz ist die Umrandung um den Nebler...
Die LED-Stripes könnte man aber auch als Standlicht nutzen. da sind ja soweit ich weiß bis zu 6 Stück Standlichtquellen geeignet. Ich würde sie dran lassen einfach nur das Modul abklemmen und dann gehen die halt nicht..
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Maranello2011« (5. Juni 2012, 16:47)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »BravoMaseratie« (5. Juni 2012, 17:42)
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Original von BravoMaseratie
Mach doch den Tüv gleich da... Kostet doch eh überall gleich...
Und wenn der Meister vorher fragt dann musst du auch nichts extra zahlen... Das musst du ja auch beim Tüv nicht...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Maranello2011« (5. Juni 2012, 17:46)
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