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Maranello2011

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Montag, 4. Juni 2012, 22:28

Probleme mit dem TÜV bei LED-TFL und LED-Standlichtstrips?


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Die Frage richtet sich an all die, welche LED-TFL_Stribs/Leisten mit Steuermodul und/oder LED-Standlichtstribs verbaut haben.
Davon gibt es ja nun einige hir im Forum. ;-)

Also, alle die es betrifft, was hat bei euch der TÜV dazu gesagt, gab es Probleme oder wurde es vielleicht auch eingetragen?

Ich frag, weil ich am Donnerstag zum TÜV muss und mich deshalb schon darauf vorbereiten möchte. :-?

Bitte wircklich nur diejenigen darauf Antworten, die es selbst betrifft/betroffen hat.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Maranello2011« (4. Juni 2012, 22:30)

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Heaven

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Dienstag, 5. Juni 2012, 06:22

sollte sich hier niemand zu äußern, würde ich Dich natürlich bitte nach Deinem Besuch was dazu zu sagen, denn ich schaue mir zur Zeit auch TFL Module und LED Stripes an, das Thema TÜV ist aber derzeit noch mein abneigender Punkt da ich mir da auch sehr unsicher bin,... :oops:
Grüße vom Bodensee

Torsten

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Maranello2011

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Dienstag, 5. Juni 2012, 08:30

Heaven, das mach ich danach auch, soll später auch jeder wissen, was ihn beim TÜV erwartet, wenn er mit LED-Stribs vorfährt. :-o

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Dienstag, 5. Juni 2012, 10:24

manche led-stripes haben doch so ein modul r87?? ich hab glaub schonmal was gelesen zu haben das die mit dem modul legal sind, musste dann halt nur eintragen lassen..

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kitzl-katzl

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Dienstag, 5. Juni 2012, 10:48

In Wikipedia steht Folgendes:

Zitat

Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung 87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Die Zulassung von LED-Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden. Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichte „zu Showzwecken“ erhältlich sind


Mit Selbergebasteltem kann es Probleme geben. Selbst wenn der TÜV nix dazu sagt. Sollte nach nem Unfall jemand behaupten er war von deinen Lichtern iritiert oder geblendet, bekommst du Ärger mit den Versicherungen und evtl. noch mit dem Staatsanwalt.

Ansonsten gilt das was im Wiki steht.
Tempomat, rote Bremsbacken, getönte Scheiben, beh. Waschdüsen, Böser Blick, unterer Grill vom Facelift, Lederschaltmanschette, Fensterverkleidung in Carbon, schwarze Seitenblinker, Abarth-Logos mit Taster, Sportpedale, Pioneer TS-WX210A

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Maranello2011

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Dienstag, 5. Juni 2012, 11:03

:shock: Mein "TFL" hat zwar ein Schaltmodul, was diese R87 Zertifizierung besitzt, aber die LED-Stribs selbst haben keine Kennzeichnung.

Nachdem, was du kitzl-katzl aus Wikipedia hir angebracht hast, hab ich jetzt erst recht zweifel daran, ob ich überhaupt durchkomme.
Denn in dem Ausschnitt steht zwar was von: "Die Zulassung von LED-Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden.", aber da wird nicht erklärt, was für LED-Lesiten gemeind sind.
Daraus werd ich einfach nicht schlauer. :-?

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Dienstag, 5. Juni 2012, 12:16

Zitat

Original von Maranello2011

Daraus werd ich einfach nicht schlauer. :-?

Wieso? Das ist doch eindeutig: sowohl die Lichtleiste, als auch das Steuergerät müssen die 87er Zulassung haben. Wenn ein kritischer Prüfer mal genauer hinsieht, vor allem bei der Lichtleiste, und da steht nix von RL87, gibts Zoff .... vor allem bei selbstgebastelten Lösungen wo man sofort sieht, dass das nicht ein "Serienprodukt" ist.
Alternative: so Hinterhofwerkstätten/Ing-Büros die die techn. Abnahme(TÜV) selbst duchführen dürfen. Da kann man ev. mit denen reden, aber ob's hilft?

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Heaven

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Dienstag, 5. Juni 2012, 12:20

Also das dass was in Wiki steht gilt ist eine schwammige Aussage, jeder kann in Wiki schreiben und somit stehen da auch viele Halbwahrheiten drin.

Auf der HP von R+V habe ich folgendes gefunden:

Zitat

Strenge Vorschriften beim Nachrüsten Tagfahrlicht selbst nachzurüsten kann für Laien heikel werden. Schließlich kann man dabei einiges falsch machen. Zwar versprechen einige Hersteller eine problemlose Montage. Dennoch warnen Experten vor diesem Schritt. "Bei sicherheitsrelevanten Bauteilen empfehle ich, die Montage sollte immer von den Profis einer Werkstatt gemacht werden", erklärt Kühnl. Ein weiteres Argument für diesen Schritt sind die strengen Vorschriften für die Anbringung. "Das Nachrüstteil muss ein Zulassungszeichen tragen", meint Philip Puls, Lichtexperte beim TÜV Süd. Dieses besteht aus einem "E" und einer kleinen Zahl in einem Kreis, sowie nachgestelltem "R87". Das Tagfahrlicht muss unbedingt mit einer elektrischen Vorrichtung ausgestattet werden, die es unmöglich macht, mit Abblendlicht und Tagfahrlicht gleichzeitig zu fahren. "Für die Anbringung am Fahrzeug gibt es darüber hinaus strenge Vorschriften", so Puls. Die Leuchten müssen demnach mindestens 25 Zentimeter über dem Boden angebracht sein, höchstens aber 150 Zentimeter. Der Außenrand der Leuchtfläche darf nicht mehr als 40 Zentimeter vom Außenrand des Fahrzeuges entfernt sein. Die Innenränder der Leuchten müssen mindestens 60 Zentimeter Abstand voneinander haben. Dieser Abstand darf auf 40 Zentimeter verringert werden, wenn das Fahrzeug nicht breiter als 130 Zentimeter ist. Wer diese Vorschriften nicht beachtet, bekommt bei der Hauptuntersuchung die Bewertung "erhebliche Mängel", da das Fahrzeug unvorschriftsmäßig ist. Eine Prüf-Plakette darf dann nicht erteilt werden. Im Falle eines Verkehrsunfalls könnte eine nicht genehmigte Nachrüstung mit Tagfahrlicht nach Angaben des TÜV sogar Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung der Situation haben.


Das verstehe ich so, dass wenn die Stripes E4 genormt sind und mit dem Modul R87 betrieben werden, legal sind.

Trotzdem bleiben bei mir weiter zweifel, weil wenn da einer schlecht drauf ist bei einem Unfall und der Müll nicht eingetragen ist in den Papieren, dann kannste nicht mal dem TÜV an die Karre gehen und sagen: Ihr habts doch akzeptiert.

Alleine wenn Du das von R+V liest, dann fahren hier viele illegal rum bei uns auf den Straßen... Weil kaum einer hat bei den nachgerüsteten das R87 Modul drin...

Oder ich ruf nachher mal bei mir den TÜV an, weil das R87 Modul ist ja eigentlich Eintragungsfrei... ?!? Alles sehr verwirrend.

Also Anruf beim TÜV gemacht:
Zulässig sind nur Beleuchtungseinrichtungen mit der Kennzeichnung ECE - R87 , R7 und RL, A02, somit sind keine LED Stripes als Tagfahrlicht zulässig und können im Falle von einem Unfall bzw. TÜV Besuch Probleme verursachen.

Weiter müssen sie per Gesetz beim aktivieren des Standlichtes abgedimmt bzw. ausgeschlaten werden. Dieser Vorgabe würde man mit dem TFL Modul nachkommen.
Grüße vom Bodensee

Torsten

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Heaven« (5. Juni 2012, 12:36)

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Maranello2011

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Dienstag, 5. Juni 2012, 12:51

@Heaven, danke das du dich beim TÜV informiert hast. Aber eine Frage hab ich trotzdem:
Heißt das nun, das die LED-Strips ein E-Prüfzeichen und nachfolgen RL draufstehen haben müssten, um zugelassen zu sein? Oder muss dann auch noch R87 mit draufstehen?

Wenn das so ist, dann muss ich wohl die LED-Strips morgen abbauen und ohne zum TÜV, da bei mir eben nur das Schaltmodul CE und R87 drauf hat. :-?

Ist doch gemein, dann wird es demnächst nix mehr mit den LED-Leisten und ärger beim TÜV will ich ja nun auch nicht, brauch den Bravo ja.........

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Maranello2011« (5. Juni 2012, 12:54)

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Dienstag, 5. Juni 2012, 12:58

Das E-Prüfzeichen sagt nur aus das sie technisch geprüft sind. Das hat nichts mit der Zulassung zu tun.

Ich weiß ist etwas verwirrend, weil ich erst noch geschrieben habe legal, aber das war mein Verständnis bevor ich beim TÜV angerufen hatte.

Also das Leuchtmittel muss ECE R87 oder R7 und RL gekennzeichnet sein.

Diese Kennzeichnung findest Du in der Scheibe der TFL Leuchteinheit.

Natürlich bin ich jetzt weiter auf die Suche gegangen, und das schränkt ganz nett ein da ja auch der angehängte Screenshot beachtet werden muss.

Also ich glaub ich verwerfe das ganze erst mal wieder... Da an unserer Front, nicht wirklich sich ein geeigneter Platz dafür findet.
»Heaven« hat folgendes Bild angehängt:
  • tfl.jpg
Grüße vom Bodensee

Torsten

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Dienstag, 5. Juni 2012, 14:37

Ein geeigneter Platz ist die Umrandung um den Nebler... Da habe ich hier auch geeignetes Zubehör rumliegen, sowohl legale LEDs und Schalteinheiten, dies würden sich ideal integrieren ;) Leider habe ich zur Zeit nicht die Zeit dazu.

Die LED-Stripes könnte man aber auch als Standlicht nutzen. da sind ja soweit ich weiß bis zu 6 Stück Standlichtquellen geeignet. Ich würde sie dran lassen einfach nur das Modul abklemmen und dann gehen die halt nicht.. ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »BravoMaseratie« (5. Juni 2012, 14:38)


Heaven

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Dienstag, 5. Juni 2012, 14:40

@BravoMaseratie: was hast du denn da genau rumliegen,... wenn man Fragen darf.
Grüße vom Bodensee

Torsten

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Dienstag, 5. Juni 2012, 14:56

http://www.rakuten.de/sonstiges/hella-le…glebase-2010-07

Ich wollte diese "Löcher" neben den Neblern entsrechend zumachen und drei links und drei rechts unterbringen ;)
Bei denen hat jede Lampe einen entsprechende Kennzeichnung und damit zulassung und die Anordnung spielt ja auch keine Rolle ;)
Ich finde nur leider nirgendwo ein Stück plastik mit dem ich die Löcher verschließen kann!!
aussehn soll es dann so, nur das das TFL dann innen ist ;)

http://autopixx.de/bilder/1Oj1iovx/brabus-s-klasse.jpg

Maranello2011

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Dienstag, 5. Juni 2012, 15:18

Zitat

Original von BravoMaseratie
Ein geeigneter Platz ist die Umrandung um den Nebler...

Die LED-Stripes könnte man aber auch als Standlicht nutzen. da sind ja soweit ich weiß bis zu 6 Stück Standlichtquellen geeignet. Ich würde sie dran lassen einfach nur das Modul abklemmen und dann gehen die halt nicht.. ;)


Meine momentanen TFL LED-Strips sind am oberen Rand der NSW-Blende.
Was du ansprichst mit dem Standlicht, ist so eigtl. auch nur zulässig, wenn sie ein E-Prüfzeichen besitzen, sonst dürfen sie nicht außen am Fahrzeug angebracht werden, so hab ich es eben gelesen. ;-)

Was so ein paar Händler da schreiben ist, das als zulassung als TFL die Leisten lediglich ein E-Prüfzeichen bräuchten und das Steuermodul dieses ECE und R87 haben muss.

Aber da sagt ja jeder was er für richtig hält.
Ich hab mich aber nun entschlossen, das komplette Teil auszubauen und nach einer legalen und günstigen Lösung zu suchen.
Eine rechtlichen Zuspruch oder Prüfung wird es ja sicher in nächster Zeit keine dazu geben. :roll:

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Dienstag, 5. Juni 2012, 16:45

Hab mir das gerade nochmal überlegt, ich werd morgen mal zu meinem Werkstattmeister fahren und den fragen, ob ich es abmachen soll oder drann lassen kann.
Er hat ja sicher Kenntnisse darüber und weiß was beim TÜV durchgeht und was nicht.

Erstens würde ich es ja gerne drann lassen und zweitens hab ich angst davor, das die ABE vom Bravo erlischt, denn eine neue Vorstellung beim TÜV kostet extra und nächste Woche brauch ichs Auto auch.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Maranello2011« (5. Juni 2012, 16:47)

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Dienstag, 5. Juni 2012, 17:41

Mach doch den Tüv gleich da... Kostet doch eh überall gleich...
Und wenn der Meister vorher fragt dann musst du auch nichts extra zahlen... Das musst du ja auch beim Tüv nicht...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »BravoMaseratie« (5. Juni 2012, 17:42)


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Dienstag, 5. Juni 2012, 17:44

Zitat

Original von BravoMaseratie
Mach doch den Tüv gleich da... Kostet doch eh überall gleich...
Und wenn der Meister vorher fragt dann musst du auch nichts extra zahlen... Das musst du ja auch beim Tüv nicht...


Hab ja am Donnerstag dort auch den TÜV Termin. Geht bei der Werkstatt nur Dienstag und Donnerstag mit dem TÜV, andere Tage sind da nicht. ;-)

Wie meinst du das:"Und wenn der Meister vorher fragt dann musst du auch nichts extra zahlen"??
Erklär mir das bitte mal genauer.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Maranello2011« (5. Juni 2012, 17:46)

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Dienstag, 5. Juni 2012, 17:50

solange der TÜv-Prüfer mit der Prüfung noch nicht angefangen hat musst du auch nichst für eben diese Prüfung zahlen ;) also brauchst du keine Zweitvorstellung ;)

Maranello2011

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Dienstag, 5. Juni 2012, 17:59

Naja, so sicher bin ich mir nicht. Der Prüfer wird dazu sicher vorher nichts sagen, er will ja schließlich auch sein Geld damit verdienen. :roll:

Aber fragen kostet ja nichts und ich werd es noch berichten, wie es abgelaufen ist. ;-)

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Dienstag, 5. Juni 2012, 18:05

Nein, die haben so viel zu tun denen ist das egal und bei der Dekra sind die ja meist nicht selbstständig sondern angestellt.
Aber selbst wenn er vorher fragt wie der Prüfer das sieht, dann kann er ja nicht einfach nichts sagen... Und bei uns im Osten sind die sowieso nicht so, hab ich noch nie erlebt ...

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