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Italo-Welt

Verischerungs-Tipps

Mit diesen Tipps lässt sich bei der Autoversicherung bares Geld sparen

Mit der Herbstzeit kommen die Wollpullis raus, wir trinken Tee und zerbrechen uns den Kopf, ob wir nun die Autoversicherung wechseln sollen, oder lieber nicht. Denn, das Versicherungsjahr endet am 31.12. und Versicherungsverträge für unsere vierrädrigen Freunde können bis zum 30.11. ordentlich gekündigt werden. Andere Anbieter locken mit günstigen Einsteigerpreisen, doch gibt es auch noch andere Möglichkeiten, bei der Kfz-Versicherung zu sparen? Die Antwort lautet: Ja. Im folgenden Artikel gibt es ein paar nützliche Tipps sowie einen kurzen Überblick über die Zweitwagenregelung, die Übertragung von Schadenfreiheitsjahren und Familientarife mit Kleinkindern.
 

Wenn es finanziell machbar ist, sollte der Beitrag für die Kfz-Versicherung in einem Rutsch gezahlt werden, anstatt die Summe in monatlichen Raten abzustottern. Die Frage „Vollkasko oder Teilkasko“ ist ebenfalls berechtigt. Denn, wer sich genau die Versicherung zulegt, die er auch wirklich nur braucht, verschwendet kein Geld auf überflüssige Leistungen. Eine Vollkasko-Versicherung lohnt sich in der Regel nur für Fahrer eines Neuwagens oder Fahrer mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse. Für ältere Autos mit geringerem Wert tut es auch eine Teilkasko. Da sich der Versicherungsbeitrag unter anderem auch aus den gefahrenen Kilometern ergibt, lohnt sich die Frage: für wie viele Kilometer zahle ich, und fahre ich wirklich so viel? Schlussendlich macht es auch Sinn sich an eine Werkstatt zu binden, als Fahranfänger ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren und wenn möglich, das Auto in einer Garage abzustellen, denn all diese Faktoren können den Versicherungsbeitrag verringern.
 

Auto günstig als Zweitwagen mitversichern

Viele Versicherer bieten günstigere Tarife für den Zweitwagen an, wenn der Erstwagen mit Schadenfreiheitsklasse 2 eingestuft ist, und der Fahrer 12 Jahre unfallfrei gefahren ist. In manchen Fällen wird der Zweitwagen sogar in den gleichen Tarif wie der Erstwagen eingestuft, allerdings ist das meist mit Bedingungen verknüpft. Das Auto darf dann meist nur vom Versicherungsnehmer oder dessen Ehepartner gefahren werden. Außerdem müssen Fahrer mindestens 24 oder 25 Jahre alt sein. Eine Begrenzung der Kilometerzahl für den Zweitwagen ist ebenfalls üblich.
 

Ich schenke dir meine Schadenfreiheitsjahre

Für Fahranfänger lohnt es sich, das Auto als Zweitwagen über die Versicherungspolice der Eltern mitzuversichern. Sobald sie allerdings mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung gesammelt haben, lohnt es sich unter Umständen, die angesammelten Schadenfreiheitsjahre auf den Nachwuchs zu übertragen. Das geht zwischen Eltern und Kindern, aber auch zwischen Ehepartnern generell. Sollen diese zwischen Geschwistern oder Lebenspartnern überschrieben werden, sind die Regelungen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Etwas Fahrpraxis sollte der „Beschenkte“ allerdings haben, denn man kann nur so viele Schadenfreiheitsjahre übernehmen, wie man selber Fahrpraxis hat. Diese Überschreibung ist nicht rückgängig zu machen, sollte also genau überlegt sein. Auch wer aus verschiedenen Anbietern einen günstigeren Versicherer wählt, kann immer noch von dem übertragenen Tarif eines engen Verwandten profitieren.
 

Auswirkungen auf Tarife wenn kleine Kinder dazu kommen

Wer gerade ein Baby bekommen hat, sollte auf jeden Fall bei seinem Versicherer nach einem günstigeren Familientarif fragen. Das schont die eigene Haushaltskasse, aber auch der Versicherer profitiert: statistisch gesehen fahren Autofahrer vorsichtiger, wenn sie ein Baby an Bord haben, und verursachen so weniger Unfälle, was der Versicherung weniger Kasko- und Haftpflichtkosten verursacht.

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