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Italo-Welt

keckec

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Freitag, 6. August 2010, 10:03

Gebrauchtwagen Gewährleistung


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Hallo!

Ich plane in nächster Zeit einen Gebrauchtwagen-Kauf. Leider finde ich in meiner näheren Umgebung kein Modell mit der Ausstattung, die mir 100%ig zusagt. Jedoch habe ich über diverse Gebrauchtwagenportale zwei/drei Angebote gefunden, die mich interessieren, die jedoch nicht bei mir in der Nähe liegen. Nun aber meine Frage:

Wie verhält sich das mit der gesetzl. Gewährleistung, wenn ich das Auto z.B. in Hamburg kaufe, aber in München wohne? Ich kann ja nicht bei einem möglichen Problem immer einmal quer durchs Land... Kann ich zu jeder beliebigen Werkstatt fahren, und das wird dann irgendwie verrechnet?? (solange es sich natürlich um ein Problem handelt, dass die Gewährleistung abdeckt)

Viele Grüße

Muuutz

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2

Freitag, 6. August 2010, 10:20

RE: Gebrauchtwagen Gewährleistung

Hi keckec!
Also ich weis jetzt nicht ob sich deine Angebote auf einen Händlerangebot oder auf ein Privatangebot bzw. Privathändler bezieht.
Im Fall Nummer 1, du kaufst einene Gebrauchten bei einem Händler, dann meldest du das ersteinmal bei ihm und dann könnt ihr euch bestimmt irgendwie einigen.Es sei denn du hast ein A...lochhändler! ^^ Der lässt dich antanzen, da hilft auch kein Rechtsanwalt. Am besten solche Fälle beim Kauf schon abklären, um sich den Ärger danach zu ersparen.
Bei einem Privatkauf gibt es in den meisten Fällen keine Gewährleistung. Sofern dir der Verkäufer keine erheblichen Mängel verschwiegen hat, die er offensichtliche gewusst hat (lieber mit viel Zeit das Auto genau von oben und unten anschauen!!!!!), hast du auch da kein Anspruch auf Gewährleistung.
Hoffe ich konnte ein bisschen weiterhelfen und habe keinen Quatsch geschrieben! ^^
vlg

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keckec

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3

Freitag, 6. August 2010, 10:26

RE: Gebrauchtwagen Gewährleistung

Also es ist tatsächlich ein Händler. Soweit ich weiss, braucht man als privater Verkäufer ja auch keine Gewährleistung zu geben ?!?

Ich bin hier bei mir schonmal in einem Autohaus gewesen und habe die gleiche Frage gestellt. Der Mensch dort sagte mir, dass diese Gewährleistung wie eine Versicherung sei, die bei einer bestimmten Gesellschaft liegen würde. Über die würde das dann alles abgerechnet werden, falls man mal nicht in der Nähe der "Heim-Werkstatt" ist. (Ich habs natürlich so formuliert für den Fall, dass ich mal im Urlaub bin und dann was passiert. Muss ja nicht wissen, dass ich woanders bessere Angebote habe ;)

Aber mir kam diese Begründung etwas seltsam vor. Das hat ja eigentlich nichts mit einer Versicherung zu tun, oder etwa doch??? Deshalb meine Nachfrage hier :)

Muuutz

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4

Freitag, 6. August 2010, 10:42

RE: Gebrauchtwagen Gewährleistung

Naja an die Möglichkeit hatte ich vorhin auch schon gedacht, aber ich weis nicht ob dies wirklich geht.
Also ich denke mir das so, dass du das Auto bei dem Händler kaufst, und wenn etwas damit sein sollte, dass du dann einfach in die Werkstatt bei dir fährst und den "Schaden" oder besser gesagt den Mangel schätzen lässt und das das dann über dem Händler seiner Versicherung reguliert und er haftet somit. Ist aber eigentlich Schwachsinn, weil dann könnte man ja bei jedem Ding in ne andere Werkstatt... die machen ihr Geschäft und "alles ist kaputt" so in der Art und dann kommt alles auf den Händler in Hamburg und der weis gar nicht was sache ist! ^^

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Red229

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Freitag, 6. August 2010, 11:43

die gesetzliche gewährleistung bei gebrauchten gibt dir der händler, bei dem du das fzg. kaufst! d.h. wenn du in münchen wohnst und dein auto in hamburg kaufst musst du normalerweise bei einem sachmangel der von der gewährleistungsgarantie abgedeckt wird nach hamburg zum richten fahren!
außer: es es wird kulanter weise vom verkäufer gesagt, daß du in eine werkstatt in deiner nähe fahren kannst und der VK übernimmt die rechnung!
dieses würd ich aber vor dem kauf des fzg. abklären und als klausel im kaufvertrag mit festhalten! nicht das er sich dann bei gegebener situation querstellt und du wegen deines autos urlaub in hamburg machen musst! ;-)



gruß steve
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Muuutz

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Freitag, 6. August 2010, 11:59

:lol: ... Urlaub in der Werkstatt!!!
Ja so meinte ich das auch, am besten vor dem Kauf solche Vereinbarungen festlegen und auch im Vertrag schriftlich festhalten.

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visitorsam

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Freitag, 6. August 2010, 18:49

Also im Prinzip wurde alles gesagt.

1. Variante:
Normal gibt dir der Händler die Gebrauchtwagengarantie, das heißt du musst zu dem Händler hin wenn du Gewährleistungsansprüche hast.

2. Variante:
Immer mehr Händler schließen bei einer Externen Versicherung eine "Gebrauchtwagenversicherung" ab. Dann werden die Kosten über diese Versicherung geregelt ist für den Händler Teilweise günstiger, weil Sie so mit 250€ pro Jahr wegkommen was mal schnell bei einer Reperatur erreicht ist. Dann läuft es so ab, du fährst in irgendeine Werkstatt und lässt es nachschauen und schickst den Kostenvoranschlag an die Versicherung und die entscheidet ob Kolo oder mit geringer Zuzahlung.

Klär es auf jeden fall ab wie es aussieht und halt es im Vertrag fest wenn du die Garantie der Händler gibt das du in andere Werkstätten fahren kannst.
Gruß
Frank

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keckec

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Freitag, 6. August 2010, 21:29

Alles klar, vielen Dank!

mike165

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Samstag, 7. August 2010, 08:29

Gebrauchtkauf

Nö, ist so nicht korrekt. Bei gebrauchten Sachen verhält es sich wie folgt.

Privatkauf

1 Jahr Gewährleistung des Verkäufers, welche aber in der Regel immer ausgeschlossen wird. Bekannte Phrasen in den Kaufverträgen sind : "unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung", oder " der Verkäufer übernimmt keine Haftung für nach Verkauf auftretenden Mängel, usw.

Gewerblich an Privat

Der Händer muß bei einer gebrauchten Sache 1 Jahr Gewährleistung geben. Dies kann er bei VK an Privat nicht durch Klauseln ausschließen. Die Krux ist nur, daß wir eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten haben. Nun muß der private Käufer dem Händler nachweisen, daß der Mangel bei Vertragsabschluß im Keime vorhanden war. Dies ist meist schwierig und mit Kosten ( Gutachter ) verbunden. Also hat man de facto nur ein halbes Jahr Gewährleistung.
Jetzt kommt die Garantie ins Spiel. Während die Gewährleistung als passive Verpflichtung zu sehen ist und den Käufer vor verdeckten Mängeln schützen soll, ist die Garantie ein Leistungsversprechen. In der Regel bekommt meine keine Garantie vom Händler, sonder von einer Versicherung. Der Händler hat so die Möglichkeit seine, für Ihn auch schwer zu kalkulierenden Gewährleistungspflichten auf die Versicherung abzuwälzen. Die Garantie läuft meist ein Jahr und kennt keine Beweislastumkehr. Da es sich nicht um eine Pflicht, sondern um eine Leistung handelt
wird diese in der Regel in den Garantiebedingungen definiert. Ich halte es für sinnvoll, sich die Bedingungen anzuschauen, da der Umfang deutlich abweichen kann. Es werden meist die Baugruppen und Teile definiert, die von der Garantie abgedeckt werden. Des Weiteren werden in der Regel die Löhne komplett, das Material aber in Abhängigkeit der Gesamtlaufleistung ( % Abstufung ) übernommen.

Gruß
Mike

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visitorsam

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Samstag, 7. August 2010, 11:12

Super Mike du hast es noch getoppt und die Gewährleistungs und Garantie Unterschiede dagelegt.

So ist es aufjedenfall richtig, wollte nicht noch die Komplizierte Garantie Gewährleistungssache reinbringen ;)
Gruß
Frank

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keckec

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Samstag, 7. August 2010, 11:18

Aber ich nehme an, dass die Kosten für die Garantie vom Käufer und nicht vom Händler getragen werden, oder?

visitorsam

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Samstag, 7. August 2010, 11:33

Also die meisten Verkäufer kalkulieren die 200-300 € in den Kaufpreis mit ein. Rinfach alles hinterfragen dann bist du auf der sicheren seite. Auch Garantie und Gewährleistung abklären was es genau ist.
Gruß
Frank

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