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Fbravoiat

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Mittwoch, 27. Oktober 2010, 16:44

Hiir One - Autoklingelton


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Hi,

hat irgendwer damit Erfahrung. Ich bin ein totaler Fan von Sounds beim öffnen und schließen, wie in Amerika z. B.. Allerdings hab ich mal gehört das das irgendwie verboten sein soll!?

Und hier in der Beschreibung steht TÜV zertifiziert. Also heißt das es ist erlaubt.


Danke für eure Antworten.
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Sabre

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Donnerstag, 28. Oktober 2010, 00:00

Jawoll sowas finde ich geil =D

"BEEP BEEP" .. Wenn ich an die Blicke denke, bekomme ich ne Latte ^^

Der Alte Windows Start Sound kommt sich auch gut ^^

Wie die rechtliche Lage aussieht kann ich schwer sagen. Ich persönlich denke mir, dass dies nicht in die Sicherheit des Straßenverkehrs eingreift. Ebenso wie Unterbodenbeleuchten und Innenraumbeleuchtung, die im Stand ja verwendet werden darf.
Warum sollte dann ein Ton der ZV verboten sein. Außer es heißt wieder "nicht mit den deutschen Gesetzen gerechnet".

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P4H

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Donnerstag, 28. Oktober 2010, 12:48

RE: Hiir One - Autoklingelton

Zitat

Original von Fbravoiat
Hi,

hat irgendwer damit Erfahrung. Ich bin ein totaler Fan von Sounds beim öffnen und schließen, wie in Amerika z. B.. Allerdings hab ich mal gehört das das irgendwie verboten sein soll!?

Und hier in der Beschreibung steht TÜV zertifiziert. Also heißt das es ist erlaubt.


Danke für eure Antworten.


Was hat der TüV mit der STVZO zu tun?

Zitat



§ 16 StVO Warnzeichen

Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01. Juni 2007)
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben 1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder 2. wer sich oder andere gefährdet sieht.


(2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen


Bzgl. mehrerer Schallquellen udn Frequenzmodulationen:

§ 55 StVZO

Einrichtungen für Schallzeichen

(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.

(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Windhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.





= Verboten
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smokey55

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Donnerstag, 28. Oktober 2010, 13:07

Hi,
verboten? Ich weiß nicht. Auf einer Verkäuferseite steht, dass es europaweit erlaubt wäre. Allerdings trauen würde ich solchen Händlern nicht!
Auf der anderen Seite ist den Eurokraten jede Dämlichkeit zuzutrauen. Einerseits die Krümmung von Bananen vorschreiben, andererseits alles mögliche deregulieren, nur damit der Rubel rollt.
Egal was nun ist, aus meiner Sicht sollte es verboten sein. Das fehlt gerade noch, dass es ständig auf der Gass' dudelt. Wäre ja wie zu Zeiten der Ghettoblaster ;-)

mfg
Smokey

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P4H

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Donnerstag, 28. Oktober 2010, 13:23

Es disqualifiziert sich weil:

2x aktive Schallquellen, innerorts Tabu und durch die Frequenzmodulation sowieso.
Da steht auch nix von im Bereich der StVZO erlaubt.
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Donnerstag, 28. Oktober 2010, 16:07

Zitat

Original von P4H
Es disqualifiziert sich weil:

2x aktive Schallquellen, innerorts Tabu und durch die Frequenzmodulation sowieso.
Da steht auch nix von im Bereich der StVZO erlaubt.


Und wie is dann rechtzufertigen das Der Hummer H3 bei meinem Nachbarn sowas darf?

*edit* Ich denke der H3 hat das standardmößige ohne so ne box.
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Donnerstag, 28. Oktober 2010, 16:28

Servus !

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Autobauer sowas Serienmäßig verbaut.

Also, ehrlich gesagt das hat der Menschheit noch gefehlt...das unsere Auto´s mit uns sprechen :lol: ´´ala Night Rider´´

Es nervt mich schon, wenn an jeder Ecke wo man steht und geht, die blödesten Klingeltöne und Sprüche von Handys dudeln :evil:

Aber vielleicht bin ich auch schon zu alt für sowas.... :oops:

Gruß, Ralf

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Donnerstag, 28. Oktober 2010, 17:35

Zitat

Original von Fbravoiat

Zitat

Original von P4H
Es disqualifiziert sich weil:

2x aktive Schallquellen, innerorts Tabu und durch die Frequenzmodulation sowieso.
Da steht auch nix von im Bereich der StVZO erlaubt.


Und wie is dann rechtzufertigen das Der Hummer H3 bei meinem Nachbarn sowas darf?

*edit* Ich denke der H3 hat das standardmößige ohne so ne box.


Ich kann ja nur die StVZO zitieren. Mir ist nur bekannt -> darfsu nisch
Aber sofern mir bekannnt dürfen das viele EU Nachbarn. Amis sowieso.
Warum das trotz TüV gemäßen Umbau noch immer am H3 geht, KA.
Aber Imports sind ja auch nen fieser Vergleich :).
Ich hab nen Nachbarn mit Peugeot EU Import der hats Serienmäßig, ich glaube für den französischen Markt. Da stammt er zumindest her.
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visitorsam

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Donnerstag, 28. Oktober 2010, 19:11

Zitat

Original von P4HIch kann ja nur die StVZO zitieren. Mir ist nur bekannt -> darfsu nisch
Aber sofern mir bekannnt dürfen das viele EU Nachbarn. Amis sowieso.
Warum das trotz TüV gemäßen Umbau noch immer am H3 geht, KA.
Aber Imports sind ja auch nen fieser Vergleich :).
Ich hab nen Nachbarn mit Peugeot EU Import der hats Serienmäßig, ich glaube für den französischen Markt. Da stammt er zumindest her.


WObei ich ehr denke das der von dir zitierte Text sich auf Hupe und Lichthupe beschränkt.

Wir reden hier vom Ton beim Auf und zuschließen, Citroen geht das Radio nach dem Öffnen der Tür an, ist genau das gleiche spiel ;) Solange es nicht zulaut und belästigend für die Umgebung ist, sehe ich darin kein Problem
Gruß
Frank

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P4H

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Donnerstag, 28. Oktober 2010, 23:18

Nein, hier geht es um Schallzeichen, also jegliche externe Schallquelle. Es ist ziemlich eindeutig:

Zitat


§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen

1 Gesetz verweist aus 5 Artikeln auf § 55

(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.

(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1.500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u.a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.

(2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.
(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.

(5) Absatz 1 gilt nicht für eisenbereifte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h und für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

(6) Mofas müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Radlaufglocken und andere Einrichtungen für Schallzeichen sind nicht zulässig.



Hupen und Hörner benötigen eine Zulassung gemäß StVZO. Alles andere als ein Ton ist nicht erlaubt. Es ist schon sehr eindeutig. Und wie Du es verwendest ist ebenfalls im genannten § 16 StVO zu Warnzeichen genannt.

Also individueller Türsound durch MP3 und konsorten ist verboten.
Ich würds zum TüV Termin also abklemmen :)
Das Ding hat ja nimma ne StVZO Zulassung.
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snowtiger

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Freitag, 29. Oktober 2010, 10:53

Nach deiner Interpretation wäre ja auch ein Autoradio illegal, damit kann ich auch Schallzeichen erzeugen.

Im übrigen kümmert mich die StVZO auf einem Parkplatz herzlich wenig, da diese meistens privat sind. Parkt man doch mal am Straßenrand, lässt sich mit einem einfachen Schalter das Hiir One deaktivieren und alle sind wieder happy.

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Freitag, 29. Oktober 2010, 11:40

Zitat

Original von snowtiger
Nach deiner Interpretation wäre ja auch ein Autoradio illegal, damit kann ich auch Schallzeichen erzeugen.
.


Genau darum ging es die letzten beiden Posts .... :roll:

Ein Schallzeichen ist oben im Gesetztext genau definiert. Lies es erstmal durch, dann verstehst Du warum es nur zwei zugelassene Arten gibt.

Zitat


Im übrigen kümmert mich die StVZO auf einem Parkplatz herzlich wenig, da diese meistens privat sind. Parkt man doch mal am Straßenrand, lässt sich mit einem einfachen Schalter das Hiir One deaktivieren und alle sind wieder happy.


Nö, weil: (4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.

Wenn Dich keiner erwischt ja, ansonsten darf es nur eine Hupe oder ein Horn sein. Und nicht ein Lautsprecher.

Aber was Du wirklich tust, ist ja letztendlich Dir überlassen.
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tuxedo21

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Freitag, 29. Oktober 2010, 13:58

dat is mir jetzt aber auch ne nummer zu hoch von wegen verboten

was ist denn mit serienmäßigen alarmanlagen oder mit dem tante emma laden auf vier rädern die jeden sonnabend mit der fanfare durchs dorf juckeln oder der eiermann der mit seinem hahn krähen durchs dorf juckelt alle sondergenehmigung oder was?
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Freitag, 29. Oktober 2010, 15:03

Ich hab hier doch mal was schönes gefunden zum Thema erlaubt ja/nein

"...Ist das Produkt für den Straßenverkehr getestet und zugelassen?
Ja. die hiir Produkte sind durch den TÜV Süd auf automobile Anforderungen getestet worden und besitzen eine EG-Typgenehmigung (e8). Somit können die Produkte der hiir Serie im Straßenverkehr betrieben werden...."


*edit* hier die Quelle: https://www.hiir.com/sitemap/spalte-2/rechtliches.html
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Freitag, 29. Oktober 2010, 15:59

Hab nochmal ne Anfrage an Hiir geschickt.

"
.....vielen Dank für Ihre Anfrage.

Vielleicht die Antwort vorweg: Ja, das Betreiben der Geräte der hiir Serie ist in ganz Europa erlaubt.

Zu den Details:
Wir haben einen dreistufigen Zertifizierungsprozeß durchgeführt. Zum Einen ist das hiir Gerät von einem akkreditiertem Labor bzgl. EMV (elektromagnetische Verträglichkeit) untersucht worden. Hier haben wir ein sehr positives Ergebnis in allen Messdisziplinen bekommen.
Aufgrund dieses Ergebnisses hat dann der TÜV Süd eine regulatorische Einordnung des hiir Systems sowie notwendige Sicherheitstests durchgeführt. Auch hier waren die Ergebnisse positiv und das Gerät wurde als

"Electronic unit for acoustic identification of the vehicle, triggered by (remotely controlled) current central locking."

eingestuft.

Aufgrund dieser Einschätzung und obiger Ergebnisse haben wir dann eine s.g. EG-Typgenehmigung bekommen, die es europaweit erlaubt solche Geräte zu vertreiben und zu betreiben. Anzumerken ist, dass eine EG-Typgenehmigung die nationalen Genehmigungsprozeduren z.B. durch das Kraftfahrtbundesamt ersetzt.

Falls notwendig, können Sie und sonstige Interessierte auch die Zertifizierungsdokumente einsehen.

Gruß aus Braunschweig

Ingo Chmielewski


PS: In 2 uns bekannten Fällen hat eine lokale Polizeibehörde den Nachweis der Typgenehmigung gefordert, die erbracht worden ist und damit die Anfrage erledigt war."
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Freitag, 29. Oktober 2010, 16:20

also wie gehabt wenn EG Typnummer drauf dann auch erlaubt
hätt mich jetzt echt von den latschen gehauen
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Freitag, 29. Oktober 2010, 19:13

Da ist mein Wissen dann wohl veraltet.
Prima, nur zu Deinem Vorteil.
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