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visitorsam

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Dienstag, 23. Februar 2010, 13:42

Geld zurück von allen Privaten Versicherungen (KFZ, Privat, Leben, Sach....)


Wird nicht angezeigt, wenn Sie angemeldet sind!

Ich glaube, da der Titel schon einiges sagt wo drum es hier geht fasse ich mal gerade kurz.

Es ist für alle Interessant die Ihre Versicherungen nicht Jährlich sondern Monatlich, Vierteljährlich oder Halbjährlich bezahlen, und dadurch ein Aufschlag berechnet wird.

Ein Anerkenntnisurteil des Bundesgerichtshofes vom 29.07.2009 mit dem Akzenzeichen Az. I ZR 22/07 erklärt nun eine Entscheidung des Landesgerichtes Bamberg vom 08.02.2006 mit dem Aktenzeichen Az 2 O 764/04 für wirksam.

Somit sind die Juristen schonmal glücklich unter uns ;)

Das heißt aber nicht viel mehr, als das in Versicherungspolicen bei Aufschlägen für Teilzahlungen ein effektiver Jahreszins angegeben werden muss, ist das nicht der Fall gilt der gesetzliche Effektivzing von 4% (BGB§§449,502). Das gilt für alle privaten Versicherungsparten außer auf die Krankenversicherung, somit für z.B. KFZ, Riester, Berufsunfähigkeit wenn sie über eine Jahresprämie von 200€ Liegen.

Bei monatliche Zahlweise mit 5% Zuschlag entspricht das einem effektiven Jahreszins von 11,35%, bei mtl. 3,5% Zuschlag immerhin 7,85%, vierteljährliche Zahlweise mit 3% Zuschlag entspricht einem effektiven Jahreszins von 8,27%.

Das heißt grob gesagt gibt es von euren Versicherungen 2% bis sogar 10% und mehr zurück + plus Zinsen rückwirkend für die Letzten Jahre. Eine KFZ Versicherung mit 600€ Jährlich und 5% Zuschlag für Monatliche Zahlung wären z.B. jährlich 44€ die zuviel gezahlt wurden, bei 5 Jahren stattliche 220€.

So genug jetzt von meiner Zusammenfassung, auf wen dies Zutrifft soll einfach bei Plusminus schauen:

Quelle und weitere Infos [URL=http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,auuh8tqaj4fp1mae~cm.asp]DasErste PlusMinus[/URL]
Gruß
Frank

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »visitorsam« (23. Februar 2010, 13:42)

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cbay74

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Dienstag, 23. Februar 2010, 14:31

Hey,

*Klugscheissermodus an* spart euch das Geld und die zeit :( Hier handelt es sich um ein Anerkenntnissurteil und nicht um ein Grundsatzurteil :( Dieses Urteil ist nur für diesen (Riester)vertrag anzuwenden ein Grundsatzurteil ist nicht erfolgt.

Solltet Ihr euch die mühe machen wird es von Versichererseite genau mit der begründung abgelehnt.

Gruß

cbay
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visitorsam

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Dienstag, 23. Februar 2010, 14:42

Das kann dir natürlich passieren das sie es ablehnen. Es ist wie du schon sagst ein Anerkenntnisurteil. Grundsätzlich lässt es sich aber ableiten.

Hinzu kommt, das du durch das schreiben einer Verjährung vorbeugst. Wichtig ist halt erstmal Ansprüche anzumelden.

Und die Frage ist: Wo geht es hier um Geld und Zeit? Meine Versicherungsunterlagen sind alle in einem Ordner habe innerhalb von 20 Minuten das schreiben fertig gehabt, und weggeschickt.

Entweder kommt was bei raus oder es kommt erstmal nichts bei raus. Es ist natürlich jedem erstmal freigestellt, und kurz gesagt wird glaube ich die Versicherungen ehr Zahlen, als es auf ein weiteren Kostspieligen Prozess rauskommen zu lassen, was ist also für die günstiger? Das Nachberechnen und auszahlen oder ein Prozess und anschließendes Nachberechnen und Auszahlen?

Ich habe aus gegeben Umständen viel Kontakt mit einer Kanzlei wegen Neuberechnungen von Lebensversicherungen gehabt und heute noch, es wurde dort auch festgestellt das einige Unternehmen auch ohne zu dem Zeitpunkt gültige Gesetzeslage nachberechnet haben, ende vom Lied war, die vor her nicht wollten mussten wegen einem Nachurteil ein paar Jahre später auch nachberechnen.

kurz noch dazu das Zitat der Verbraucherzentrale in Hamburg:

Zitat

Mein Versicherer, die Aachen Münchener sagt, es gibt gar keine rechtskräftige BGH-Entscheidung zum Effektivzins. Stimmt das?

Das ist formal richtig, aber scheinheilig.

Beim Landgericht Bamberg hatte das Versicherungsunternehmen v e r l o r e n.

Beim OLG Bamberg hatte das Versicherungsunternehmen g e w o n n e n.

Kurz vor der Entscheidung des BGH hat das Versicherungsunternehmen den vollen Klaganspruch anerkannt und alle Kosten übernommen – und das, obwohl es eine für das Unternehmen p o s i t i v e Entscheidung des OLG gab! Ein Schelm, wer dabei Böses denkt…

Mehrfach ist es inzwischen passiert, dass Versicherungsunternehmen nach einer Verhandlung und kurz vor einer (offenbar vor einer von ihnen erwarteten ungünstigen) Entscheidung des BGH den Anspruch anerkannt haben und somit ein deutliches „letztes Wort“ des Bundesgerichtshofs vermieden haben. So kann der Versicherer - formal richtig! – aber gleichwohl scheinheilig behaupten, es gäbe kein BGH-Urteil. Immerhin kennt man aber die Auffassung des BGH aus dem verlauf der Verhandlung. Und das für die Verbraucher günstige Urteil des LG Bamberg ist


Das sollte doch eigentlich alles sagen, wenn sich kein Mensch regt wird auch nie was passieren, und das ist das grundsätzliche Problem in Deutschland.... Alle regen sich über viele Dinge auf keiner Unternimmt etwas und denkt, ach wenn andere das machen reicht das.
Gruß
Frank

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »visitorsam« (23. Februar 2010, 14:46)

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cbay74

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Dienstag, 23. Februar 2010, 16:06

Zitat

Original von visitorsam
Das Nachberechnen und auszahlen oder ein Prozess und anschließendes Nachberechnen und Auszahlen?



Glaub mir die summen um die es geht da ist jeder zug vor jedes Gericht billiger. ;) Als das alles zurückzuzahlen ;)

Aber klar ich erwehre mich nur den Leuten hoffnungen zu machen bzw hoffnung auf Geld zu schüren da es diese Hoffnung zu 9x% nicht geben wird.

Ausserdem wird es bei Ratenzahlung immer eine frage sein für was er erhoben wird ;) Höherer aufwand usw usw usw.

Vorallem ist es noch lange nicht gesagt das wie hier bei einem Riestervertrag das auf alle Privatverträge KFZ, Haftpflicht usw angewandt werden kann und muss ???
Von den Alfa`s zum Bravo.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cbay74« (23. Februar 2010, 16:09)

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Dienstag, 23. Februar 2010, 20:22

Naja mann sollte sich nicht zu viel versprechen, ob und wieviel zurück kommt ist einfach zu erwarten, mir war es die 20Minuten und eine Email wert. Kommt was hab ich glück, kommt nichts habe ich auch glück.

Und selbst wenn die nur die Verträge für die Zunkunft anpassen habe ich schon gewonnen ;)

Aber Faktum ist halt im Kreditgeschäft ist die Angabe von einem Effiktivzins Pflicht. In meinen Augen ist eine Versicherung mit Monatlicher zahlweise oder auch Vierteljährlich bzw Halbjährlich eine art Kredit, den die Schuld beginnt und wird dann Anteilig im Nachhinein abgezahlt.

Und warum sollte es nicht angewandt werden können. Naja ob es jeder macht oder nicht, ist jedem selbst überlassen. Ich habs gemacht und werde euch hier auf den Laufenden halten, übere andere Rückmeldungen würden Sich sicher alle hier freuen.
Gruß
Frank

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