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nExi

Bravo-Fahrer

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1

Sonntag, 9. Mai 2010, 19:41

KFZ-Versicherungs Frage


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Guten Abend,

ich war vom 06.11.2008 bis 05.11.2009 bei der Nürnberger Versicherung auf SF2 85% versichert gewesen. Aufgrund einer Regionalklassen Änderung konnte ich ich den Vertrag dann zum 05.11.2009 (24 Uhr) kündigen.

Ich bin dann zur HDI Versicherung gegangen und habe mein Auto dort versichert. Dort wurde ich vor Ort mit SF3 70% Versicherungsbeginn 06.11.2009 eingestuft. Bekam dann am 10.12.2009 die Beitragsrechnung. 06.11.2009 bis 01.01.2010 59,32€ für den 01.01.2010 bis 01.07.2010 123,79€. Folgender Betrag würde zum 01.07.2010 eingezogen 123,79€ mit der neuen Rechnung von SF4 60%.

So das ganze ist jetzt ein halbes Jahr her, am 06.05.2010 bekomm ich dann folgenden Brief.

Zitat

Sehr geehrter Herr S., Ihre Angaben zu den schadenfreien Jahren bzw. zum Beitragssatz haben wir im Versicherungssschein berügsichtigt. Ihr Vorversicherer hat uns jedoch in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eine schadensfreie Zeit von 0 Kalenderjahren bestätigt. die bei uns einem Beitragssatz von 230% entsprechen. Deshalb haben wir Ihre Schadensfreiheitsrabatte berichtigt. Ein entsprechendes Dokument erhalten Sie in kürze. Bitte reichen Sie uns eine Fotokopie Ihrer Fahrerlaubsnis Wir können dann prüfen ob der Vertrag in 2009 zumindest mit der Schadensfreiheitstufe Klasse 1/2 (140%) geführt werden kann.


So zu meiner Frage, darf die Versicherung nach einem halben Jahr meinen Beitrag berichtigen? obwohl ich schon bezahlt habe und der Vertrag somit zu stande kommen sein musste?

Nächste Frage.: In meinen alten Vertrag der Nürnberger steht VERTRAGSDAUER: 06.11.2008 Ablauf: 05.11.2010

Ich hatte versucht zum Stichtag (30. November) ruszukommen da zu teuer, ging ja nicht weil ich den Ablauf von 05.11.2010 verpasst habe aber ich mit einem Sonderkündigungsrecht (Da Regionalklassen änderung) am 05.11.2010 (24Uhr) rausgekommen bin. Das entspricht doch aber nicht 0 KalenderJahre? was soll denn das?

Bitte um klärung wie Ihr das seht?

[EDIT:] Noch hinzuzufügen ist das ich das Sonderkündigungsrecht bei der Nürnberger nach im Dezember gestellt habe und die Nürnberger mich somit rückwirkend gekündigt hat (???) Ich denke aber das durften die nicht da ja Sonderkündigungsrecht.

LG
Liebe Grüße

nExi =)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »nExi« (9. Mai 2010, 19:45)

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smokey55

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2

Sonntag, 9. Mai 2010, 22:46

RE: KFZ-Versicherungs Frage

Hi,
werde zwar nicht ganz schlau aus Deinem Text, aber ...
Hatte auch mal ein Problem beim Wechsel. HDI zu was anderem. Da waren die auch zu faul und ingnorant das mit dem Schadensfreiheitsrabat zu regeln. Ich sollte mich drum kümmern, dass die Vorversicherung mir eine Bescheinigung ausstellt, was die aber gar nicht dürfen. So was wird von Versicherung zu Versicherung geregelt.
Was hilft: mal kurz mit dem Versicherungsombudsmann drohen. Allerdings erst mal an neutraler Stelle klären, was da jetzt Recht ist (ADAC, AvD ?)
Meines Wissens wird nach 1/2 Jahr schon mal der Beitrag gesenkt (SF1/2 ?)

(http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html)
Bei mir war der Fall dann innerhalb von 5 Tagen erledigt.

mfg
Smokey

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3

Montag, 10. Mai 2010, 07:41

Also wenn ich dem Text jetzt richtig folgen konnte, dürfte das alles legitim sein!

Die Frage bleibt natürlich offen wer bei der Erstversicherung Versicherungsnehmer und wer Fahrzeughalter war?!?

Allem Anschein nach hat Dir Dein Vorversicherer Sonderkonditionen, wie die sogenannte Zweitwagenregelung, gewährt.

Beispiel:
Papa hat sein KFZ bei der Pfefferminzia versichert. Das Kind versichert sein KFZ auch dort, Papa wird Versicherungsnehmer, Kind Fahrzeughalter. In diesem Falle bieten mittlerweile alle Versicherer die Zweitwagenregelung an, heisst es wird direkt mit SF2 85% begonnen.

Diese Sonderkonditionen sind allerdings NCHT übertragbar, wechselst Du zu einem anderen Versicherer, verfallen diese. Das ist gängige Praxis und auch wie erwähnt legitim.

Zu Deiner Frage ob die Versicherung berichtigen darf/kann?

Das darf Sie, denn Du hast die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt und einen falschen Schadenfreiheitsrabatt genannt.

In Deinem Falle gehe ich einfach mal ganz stark davon aus, das Deine Mutter oder Dein Vater Versicherungsnehmer bei der Erstversicherung war, ergo hast DU keine Prozente "heruntergefahren". Somit steigst Du bei anderen Versicherungen als Fahranfänger mit 230% ein!

Freakazoid

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4

Montag, 10. Mai 2010, 07:57

RE: KFZ-Versicherungs Frage

Zitat

Original von smokey55
Hatte auch mal ein Problem beim Wechsel. HDI zu was anderem.

Gehört zwar nicht zum Thema.
Aber wenn ich HDI lese bekomme ich schon das Würgen! :(

nExi

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5

Montag, 10. Mai 2010, 16:52

Also richtig mein Vater ist bei der Versicherung und kennt die Alte im Kundencenter ganz gut, ich konnte desshalb mein Auto dort auf 85% versichern aber das alles auf MEIN Namen, ich bin Fahrzeughalter und die Versicherung lief auuch 100% auf mein Namen und hatte nichts mit mein Vater zu tun!!

Desweiteren habe ich die neue Versicherung (HDI) direkt im Kundencenter abgeschlossen, meine ganzen Papiere der Nürnberger mitgenommen und die Alte im HDI Kundencenter hat selbst noch bei der Nürnberger angerufen und meine Prozente abgefragt. Also ich sehe hier den Fehler dann bei der Alten im HDI Center die sich da wohl falsche Auskunft geholt hat oder oder aber fakt ist ich habe den Vertrag dort vor Ort abgeschlossen und konnte somit nichts falsch angeben? Hatte ja alles mit!
Liebe Grüße

nExi =)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »nExi« (10. Mai 2010, 16:53)

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visitorsam

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6

Montag, 10. Mai 2010, 18:39

Ich hatte auch die Probleme beim Wechsel von der HDI auf die LVM.

Die HDI wollte nicht die Schadensfreiheit bestätigen, bei mir hat sich aber mein LVM Mensch dahinter geklemmt und dafür gesorgt das ich nicht steige.

Wo ich mein Bravo damals bekommen habe (11.2009) habe ich auch erst bei der HDI angefragt, und wollte die Prozente meiner Mutter übernehmen (vorheriges Auto lief auf meine Mutter) da sagte der Vertreter mir brauchen wir garnicht egal ob Sie die Übernehmen oder ob wir Sie neu einstuffen, sie kommen bei 85% raus.

Da Ist aufjedenfall etwas faul, Versicherungsmann druck machen was das soll...

Meiner sagte mir aufjedenfall das es häufiger Probleme mit der HDI beim wechsel gibt, war für Ihn kein Neuland und er hat mich direkt darauf aufmerksam gemacht beim Abschluß, sagte aber auch wir kriegen das egal wie hin.
Gruß
Frank

Infos über meinen Bravo: Ist ein Freemont :ex DIVINA: 1,9 JTD 8v 120PS Dynamic EPIC Gray - PDC Hinten, Blue&Me, Eibach 50/30, nachträglich getönte Scheiben + Keil in der Frontscheibe, VisitorScope Sound System (RMS: 4x55 Watt + 1x 200 Watt Sub), orangene Bremssättel + Motorverkleidung


Freakazoid

unregistriert

7

Montag, 10. Mai 2010, 19:49

Zitat

Original von visitorsam
Ich hatte auch die Probleme beim Wechsel von der HDI auf die LVM.

Die HDI wollte nicht die Schadensfreiheit bestätigen, bei mir hat sich aber mein LVM Mensch dahinter geklemmt und dafür gesorgt das ich nicht steige.

Wo ich mein Bravo damals bekommen habe (11.2009) habe ich auch erst bei der HDI angefragt, und wollte die Prozente meiner Mutter übernehmen (vorheriges Auto lief auf meine Mutter) da sagte der Vertreter mir brauchen wir garnicht egal ob Sie die Übernehmen oder ob wir Sie neu einstuffen, sie kommen bei 85% raus.

Da Ist aufjedenfall etwas faul, Versicherungsmann druck machen was das soll...

Meiner sagte mir aufjedenfall das es häufiger Probleme mit der HDI beim wechsel gibt, war für Ihn kein Neuland und er hat mich direkt darauf aufmerksam gemacht beim Abschluß, sagte aber auch wir kriegen das egal wie hin.

Ich bin schon seit mittlerweile 1,5 Jahre an so einem HDI-Rechtsstreit dranne!
Die behaupten alles...nicht mein Auto - sondern Leasingfahrzeug (14 Jahre alter Twingo), ich war nicht krankgeschrieben...mehr muss ich erst garnicht aufführen!
Was ich von der Versicherung halte behalte ich für mich!
Und das ich nicht meine einzige Begegnungen gewesen...

cbay74

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8

Dienstag, 18. Mai 2010, 08:30

Hallo,

also deine neue Versicherung hat einfach von dem Vorversicherer keine SF klasse bekommen somit ab in die 230%. Und du warst kein Versicherungjahr durchgehend Versichert da du vor ablauf des vollen Jahres gekündigt hast somit gibt es auch keine SF die anzurechnen ist :(. Hast du es auf dem Kulanzweg schon versucht ??? Bzw wielange hast du schon deinen Führerschein ???? Und das eine Vorversichererabfrage bei manchen Unternehmen länger dauert als bei anderen ist leider wirklich so :( Im endeffekt sagt der Vorversicherer kein volles Jahr in der Versicherung somit auch nichts zum anrechnen :(

Gruß

cbay
Von den Alfa`s zum Bravo.

Infos über meinen Bravo: Spiritual Elfenbein T-Jet 120Ps. FK Federn 40/40, 17" Bicolor 225, Raggazon, lackierter Heckabschluß, Biscone spoilerchien ;), weiße NSL,


nExi

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9

Dienstag, 18. Mai 2010, 22:01

Zitat

Original von cbay74
Hallo,

also deine neue Versicherung hat einfach von dem Vorversicherer keine SF klasse bekommen somit ab in die 230%. Und du warst kein Versicherungjahr durchgehend Versichert da du vor ablauf des vollen Jahres gekündigt hast somit gibt es auch keine SF die anzurechnen ist :(. Hast du es auf dem Kulanzweg schon versucht ??? Bzw wielange hast du schon deinen Führerschein ???? Und das eine Vorversichererabfrage bei manchen Unternehmen länger dauert als bei anderen ist leider wirklich so :( Im endeffekt sagt der Vorversicherer kein volles Jahr in der Versicherung somit auch nichts zum anrechnen :(

Gruß

cbay


Doch doch, ich war bei der Nürnberger über 1 Jahr versichert, so 13 Mon. habe durch Sonderkündigungsrecht gekündigt da Regionalklassenänderung denn ich hatte den Kündigungstermin (30. November) Verpasst.

Also HDI meint es ist vn der Nürnberger eine Sonderregelung, tzzz schweineri!
Liebe Grüße

nExi =)

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10

Mittwoch, 19. Mai 2010, 07:31

Zitat

Original von Raheem
Diese Sonderkonditionen sind allerdings NCHT übertragbar, wechselst Du zu einem anderen Versicherer, verfallen diese. Das ist gängige Praxis und auch wie erwähnt legitim.


Siehe meinen Beitrag oben!

Man sollte nicht wild drauf loswechseln, wenn der Erstversicherer einem Sonderkonditionen einräumt. Dir bleibt jetzt wieder die Möglichkeit zum Ende des Kalenderjahres zurück zur Nürnberger zu wechseln, Stichtag 30.11.2010 an der die Kündigung dem Versicherer vorliegen muss nicht vergessen!

cbay74

Bravo-Profi

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11

Mittwoch, 19. Mai 2010, 08:30

Eine Kündigung wegen erhöhung (Sonderkündigungsrecht) ist ganz normal zu Handhaben. Eine Sondereinstufung wird in der Regel nicht übernommen wie bei dir hier auch kannst du Diese Sondereinstufung nachweisen gibt es Versicherer die diese dann auch anerkennen und dich genauso einstufen ;) Aber dafür nun auch zu spät.

Zu deiner Rückwirkenden Kündigung des Versicherers ist zu sagen dann hast du wohl da leider nicht die Kündigung zum 1.1. ausgesprochen sondern ab sofort ????

Und wie du selber schreibst: ich war vom 06.11.2008 bis 05.11.2009 bei der Nürnberger Versicherung auf SF2 85% ist das kein Versicherungsjahr im sinne der AGB :(

Gruß

cbay
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visitorsam

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12

Mittwoch, 19. Mai 2010, 11:54

@cbay

Das hängt vom Versicherungsbeginn ab, bei der LVM stehen meistens auch Zeiten bei.

z.B. 06.11.2008 12 Uhr bis 05.11.2009 12 Uhr ist kein Jahr, da fehlen 24 Stunden ;)
Gruß
Frank

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