Original von visitorsam
Meine Sicht: (ich kann nur sagen wie ich das sehe, Rechtsberaten darf ich nicht und als solches ist das auch nicht zu sehen)
Als erstes muss man mal beachten ist es ein absolutes Haltverbot oder ein eingeschränktes Haltverbot?
Im ersten Fall darfst du gar nicht halten, im zweiten Fall für "3 Minuten zum be- und Entladen".
...
Ist halt alles schwer zu beurteilen wenn man es nicht sieht.
Im Prinzip sehe ich das genauso, wie visitorsam, vielleicht kann ich es noch ein wenig erweitern:
Hinweis: Nachfolgende Schilderung ist KEINE Rechtsberatung, sondern nur die Wiedergabe und Hinweise auf die für jedermann öffentlich zugänglichen Informationen (Medien, wie Internet, Bücher etc.) zum Thema.
Grundsätzlich ist es so, wie es auch andere User schon beschrieben haben: Jeder kann jeden anzeigen:
Was sollte man sich bei der Betrachtung vor Augen führen?
Nach deutschem Rechtsverständnis unterliegen die Strafverfolgungsbehörden (auch Ordnungsbehörden) der Pflicht ein Ermittlungsverfahren immer dann einzuleiten und zu verfolgen, wenn diese von einem Rechtsverstoß im Sinne des StGB bzw. OWiG Kenntnis erlangen, sogenanntes Legalitätsprinzip.
Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn eine Mitteilung an die Strafverfolgungsbehörden (Ordnungsbehörden), z.B. durch eine Anzeige erfolgt (siehe Strafanzeige nach StPO).
Durchbrochen wird dieses Legalitätsprinzip durch das Opportunitätsprinzip, sprich wenn nur ein geringes Interesse an der straf- bzw. ordnungsbehördlicher Verfolgung wegen geringer Schuld besteht. Darüber können aber nur Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften befinden. Polizei und Ordnungsbehörden ist dieser Grundsatz verwährt, das heißt diese müssen wegen einer Anzeige immer ermitteln.
Ob die Ermittlung der Behörden zur Anklage oder einem Bußgeldbescheid führt, hängt von verschiedenen Faktoren, wie Beweisbarkeit etc. ab.
Also wenn Dich der UPS-Fahrer anzeigt, weil er der Meinung ist, dass Du gegen die öffentliche Ordnung (hier StVO) verstoßen hast, wie etwa einem Park- Halteverstoß, so darf er das und die Behörden (das Ordnungsamt bzw. die Polizei) müssen dieser Mitteilung nachgehen und gegen Dich ermitteln. Inwieweit ein Handyfoto als Beweismittel zugelässig ist, da musst Du einen Rechtsanwalt befragen. Sicherlich kann ein solches Foto als Indiz gewertet werden.
Naja, wenn ein solcher Typ es Ernst mit der Anzeige gemeint hat, kann es sein, dass man Post bekommt und zum Tatvorwurf befragt wird (Anhörung). Wenn die weiteren Ermittlungen ergeben, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Verstoß gegen die Ordnungsvorschriften vorliegt, ergeht ein Bußgeldbescheid, gegen den man dann Widerspruch erheben kann. Oftmals wird das Verfahren aber eingestellt, da zu wenige Anhaltspunkte den Tatvorwurf erhärten bzw. der Täter nicht ermittelt werden kann. Eine sogenannte Halterhaftung gibt es bei uns (soweit ich weiß) nicht, nur der tatsächlich handelnde Fahrer als Täter kann für Verstöße belangt werden. Ist der Fahrer nicht ermittelbar kann ein Fahrtenbuch drohen, was der Fahrzeughalter führen muss. Näheres dazu kann man bei den Straßenverkehrsbehörden erfragen.
Eine Anzeige sollte man sich aber immer gut überlegen, denn eine falsche Verdächtigung oder eine falsche uneidliche Aussage ist soweit mir bekannt strafbar.
Vielleicht war der UPS Fahrer einfach nur sauer, weil er den Parkraum benötigte um seinen Job zu erledigen...
Sollte was kommen, in jedem Fall bei einem Rechtsanwalt professionellen Rechtsbeistand einholen.
Good Luck und wie andere schon sagten, "Abwarten und Tee" trinken, vielleicht ist dessen Wut auch schnell verflogen, weil der Job keine Zeit zum Nachdenken lies...
Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Opportunit%C3%A4tsprinzip
http://de.wikipedia.org/wiki/Legalit%C3%A4tsprinzip
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/
http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeitengesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Verd%C3%A4chtigung
http://de.wikipedia.org/wiki/Indiz
u.a.