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ron89

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1

Dienstag, 5. Oktober 2010, 15:32

Kuriose Sache


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Hi,


ich war heute mit dem LKW in der Erdinger Innenstadt (ne art fußgängerzone für arme, gepflastert aber mit 30 Zone) unterwegs und hatte dort einen Kunden zu beliefern, als ich bei ihm war hatte ich meine 4.5 um 10 min überschritten und ich dachte mir, stellst dich gleich dahin so das alle noch vorbeikommen und du deine "ruhe" hast.

nach einer halben stunden und einem DHL Transporter der dort langefahren ist, kam ein UPS Auto, die alten Dinger die man ja häufig sieht, stand dann hintermir und ich dachte, schau ma mal, er hatte ein paket und seinen kunden damit abgewickelt, als er dann zurück kam meinte er er kommt nicht an mir vorbei ??? das dhl transporterschen aber schon?

da hab ich ihm erklärt das ich hier meine Pause mache, was ich ja normalerweise net durfte da nur zum be und entladen... aber das ordnungsamt hat es nicht gestört... der gute man lief da nehmlich vorbei und war nicht nochmal zusehen.

also hab ich dem ups fahrer erklärt das ich pause mache, er meinte ich solle wegfahren, ich wollte aber nicht da ich noch 10 min minimum machen musste....

da fing er mit beleidigungen an das es immer das selbe ist mit den lkw fahrern....

dann ging er zu seinem auto und holte sein handy und machte von hinten ein foto wie ich da stande...

zur erklärung zu meiner Parkposition :

das ist alles vom fahrersitz aus zusehen!!!!

links hinter mir endete eine einbahnstraße und gerade aus vor mir gin sie weiter, hinter mir kam einen weiter straße ...

dann rief er jemanden an, ich dachte mal die Polizei...

weil ich ja in seinen augen länger als 3 min dort stande (er wusste ja nicht das ich schon 35 min dort war...)

und dann hab ich mir gesagt fahr mal lieber weg, bevor du wirklich ärger bekommst....

jetzt meine frage, kann der anhand des fotos und dem telefonnat mir einen anzeige anhängen oder an mangel an beweisen, weil auch wenn viele leute da lang gingen hat er nimmanden darauf angesprochen......?

was sagt ihr dazu, musst die story meinem vorarbeiter noch schildern...
lg

Infos über meinen Bravo: M-Jet 1.9 120 PS Dynamik (Leistungssteigerung auf ca. 150 PS ) Xenon nachgerüstet, Parksensoren hinten, Tempomat (nachgerüstet) 225x45 R17 Felgen :-D Eibach Federn 50/30 Distanzscheiben 15 mm VA/HA


tuxedo21

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2

Dienstag, 5. Oktober 2010, 19:37

hey also grundsätzlich kann in deutschland jeder jeden anzeigen aus welchen gründen auch immer

nur braucht man vorteilhafter weise auch zeugen die das wiedergeben können was der kläger anklagt

aber mal hand aufs herz was soll dir denn da jetzt drohen 2 std. kindergarten oder was

dir kann eigentlich insofern es keine zeugen gibt niemand was weil ja niemand weiß außer zeugen natürlich das du da nicht zum be und entladen warst oder sowas

also immer schön locker bleiben
Es ist eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid. Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und du knasnt es torztedm onhe Porbelme lseen.

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ron89

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3

Dienstag, 5. Oktober 2010, 19:44

hi

das hab ich mir auch gedacht, weil der ziemlichen rumgezickt hat...
lg

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visitorsam

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4

Dienstag, 5. Oktober 2010, 23:19

Meine Sicht: (ich kann nur sagen wie ich das sehe, Rechtsberaten darf ich nicht und als solches ist das auch nicht zu sehen)

Als erstes muss man mal beachten ist es ein absolutes Haltverbot oder ein eingeschränktes Haltverbot?

Im ersten Fall darfst du gar nicht halten, im zweiten Fall für "3 Minuten zum be- und Entladen".

Parken ist in § 12 Abs. 2 StVO definiert: "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.".

Dann ist noch zu berücksichtigen das 5 Meter vom Scheitelpunkt einer Kurve oder Einmündung oder sogar Kreuzung generelles Halteverbot ist, also müssten hinter dir mindestens 5 Meter Luft sein.

Wie schon Tuxedo21 gesagt hat kann jeder jeden anzeigen. Da er auch Bilder gemacht hat ist jetzt natürlich die Frage in wie weit diese als Beweise gelten können. Sonst kann es dir passieren das du ein Anhörungsbogen bekommst und dann weiter schauen was passiert ob es fallen gelassen wird oder weiter verfolgt wird, ansonsten gilt Aussage gegen Aussage.

Ist halt alles schwer zu beurteilen wenn man es nicht sieht.
Gruß
Frank

Infos über meinen Bravo: Ist ein Freemont :ex DIVINA: 1,9 JTD 8v 120PS Dynamic EPIC Gray - PDC Hinten, Blue&Me, Eibach 50/30, nachträglich getönte Scheiben + Keil in der Frontscheibe, VisitorScope Sound System (RMS: 4x55 Watt + 1x 200 Watt Sub), orangene Bremssättel + Motorverkleidung


P4H

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5

Mittwoch, 6. Oktober 2010, 09:35

Auch steht die Frage noch offen ob er wirklich nicht imstande war an Dir vorbei zu kommen oder sich nicht traute.
"Sind Sie ein Teil der Lösung, oder des Problems?"

Infos über meinen Bravo: 1,9 8V 120 HP Multijet, B&M, 17"/18", EBC Turbogroove auf green, BMC, Bilstein, Powerrail etc - Milestone 100k achieved!!


6

Mittwoch, 6. Oktober 2010, 11:06

Zitat

Original von visitorsam
Meine Sicht: (ich kann nur sagen wie ich das sehe, Rechtsberaten darf ich nicht und als solches ist das auch nicht zu sehen)

Als erstes muss man mal beachten ist es ein absolutes Haltverbot oder ein eingeschränktes Haltverbot?

Im ersten Fall darfst du gar nicht halten, im zweiten Fall für "3 Minuten zum be- und Entladen".

...
Ist halt alles schwer zu beurteilen wenn man es nicht sieht.


Im Prinzip sehe ich das genauso, wie visitorsam, vielleicht kann ich es noch ein wenig erweitern:

Hinweis: Nachfolgende Schilderung ist KEINE Rechtsberatung, sondern nur die Wiedergabe und Hinweise auf die für jedermann öffentlich zugänglichen Informationen (Medien, wie Internet, Bücher etc.) zum Thema.

Grundsätzlich ist es so, wie es auch andere User schon beschrieben haben: Jeder kann jeden anzeigen:

Was sollte man sich bei der Betrachtung vor Augen führen?

Nach deutschem Rechtsverständnis unterliegen die Strafverfolgungsbehörden (auch Ordnungsbehörden) der Pflicht ein Ermittlungsverfahren immer dann einzuleiten und zu verfolgen, wenn diese von einem Rechtsverstoß im Sinne des StGB bzw. OWiG Kenntnis erlangen, sogenanntes Legalitätsprinzip.

Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn eine Mitteilung an die Strafverfolgungsbehörden (Ordnungsbehörden), z.B. durch eine Anzeige erfolgt (siehe Strafanzeige nach StPO).

Durchbrochen wird dieses Legalitätsprinzip durch das Opportunitätsprinzip, sprich wenn nur ein geringes Interesse an der straf- bzw. ordnungsbehördlicher Verfolgung wegen geringer Schuld besteht. Darüber können aber nur Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften befinden. Polizei und Ordnungsbehörden ist dieser Grundsatz verwährt, das heißt diese müssen wegen einer Anzeige immer ermitteln.

Ob die Ermittlung der Behörden zur Anklage oder einem Bußgeldbescheid führt, hängt von verschiedenen Faktoren, wie Beweisbarkeit etc. ab.

Also wenn Dich der UPS-Fahrer anzeigt, weil er der Meinung ist, dass Du gegen die öffentliche Ordnung (hier StVO) verstoßen hast, wie etwa einem Park- Halteverstoß, so darf er das und die Behörden (das Ordnungsamt bzw. die Polizei) müssen dieser Mitteilung nachgehen und gegen Dich ermitteln. Inwieweit ein Handyfoto als Beweismittel zugelässig ist, da musst Du einen Rechtsanwalt befragen. Sicherlich kann ein solches Foto als Indiz gewertet werden.

Naja, wenn ein solcher Typ es Ernst mit der Anzeige gemeint hat, kann es sein, dass man Post bekommt und zum Tatvorwurf befragt wird (Anhörung). Wenn die weiteren Ermittlungen ergeben, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Verstoß gegen die Ordnungsvorschriften vorliegt, ergeht ein Bußgeldbescheid, gegen den man dann Widerspruch erheben kann. Oftmals wird das Verfahren aber eingestellt, da zu wenige Anhaltspunkte den Tatvorwurf erhärten bzw. der Täter nicht ermittelt werden kann. Eine sogenannte Halterhaftung gibt es bei uns (soweit ich weiß) nicht, nur der tatsächlich handelnde Fahrer als Täter kann für Verstöße belangt werden. Ist der Fahrer nicht ermittelbar kann ein Fahrtenbuch drohen, was der Fahrzeughalter führen muss. Näheres dazu kann man bei den Straßenverkehrsbehörden erfragen.

Eine Anzeige sollte man sich aber immer gut überlegen, denn eine falsche Verdächtigung oder eine falsche uneidliche Aussage ist soweit mir bekannt strafbar.

Vielleicht war der UPS Fahrer einfach nur sauer, weil er den Parkraum benötigte um seinen Job zu erledigen...

Sollte was kommen, in jedem Fall bei einem Rechtsanwalt professionellen Rechtsbeistand einholen.

Good Luck und wie andere schon sagten, "Abwarten und Tee" trinken, vielleicht ist dessen Wut auch schnell verflogen, weil der Job keine Zeit zum Nachdenken lies...


Quellen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Opportunit%C3%A4tsprinzip

http://de.wikipedia.org/wiki/Legalit%C3%A4tsprinzip

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/

http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeitengesetz

http://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Verd%C3%A4chtigung

http://de.wikipedia.org/wiki/Indiz

u.a.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »turino« (6. Oktober 2010, 11:42)


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