Sehr geehrter Herr xxx,
Ihre E-Mail vom 30.01.2010 haben wir erhalten.
Zu Ihrer Anfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir gemäß Vorgaben unseres vorbeugenden Bandschutzes flüssiggasbetriebenen Autos die Zufahrt in unsere Garagen nicht gestatten dürfen, solange die laufenden Sanierungsarbeiten nicht abgeschlossen sind. Dies wird voraussichtlich Mitte 2010 der Fall sein. Bitte nutzen Sie bis dahin entweder unser Holiday Parking mit Shuttlebetrieb im Südwesten des Frankfurter Flughafens oder den XXL-Parkplatz P36 am Terminal 1. Mehr Details zu diesen Parkplätzen erhalten Sie auf unserer Homepage
www.airportcity-frankfurt.de.
Es wird insbesondere hinsichtlich unserer Tiefgaragen als kritisch angesehen, dass Flüssiggas schwerer als Luft ist und sich somit unsichtbar am Boden ansammeln kann, während sich Erdgas - da leichter als Luft - direkt in die Atmosphäre verflüchtigt.
Die hessische Garagenverordnung in ihrer neusten Fassung schließt zwar Erdgas- und Flüsiggasfahrzeuge nicht mehr von der Benutzung von Tiefgaragen und Parkhäusern aus, die letztendliche Entscheidung liegt allerdings bei den einzelnen Garagenbetreibern. Wir haben Ihre Beschwerde allerdings zur Kenntnisnahme an die zuständigen Kollegen unserer Flughafenfeuerwehr weitergeleitet.
Wir hoffen, dass Ihr Bild vom Flughafen Frankfurt nicht nachhaltig getrübt ist und würden uns freuen, wenn wir Sie bald als zufriedenen Kunden begrüßen können.
Mit freundlichen Grüßen
Eine Freundliche Mittarbeiterin
Fraport AG
Parkraummanagement und landseitige
Verkehrsanbindung HVM-PV
60547 Frankfurt am Main
Telefon +49 (0) 69- Haben sie auch
xxx(a)fraport.de