Infos über meinen Bravo: Golf VII 2.0 TDI BMT Highline
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Original von Edition-Man
Daß die Drallklappen in der Ansaugbrücke irgendwann festklemmen wegen den Ruß, ist kein Wunder, die hat der Bravo auch, sehr teure Geschichte!!!
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Original von Edition-Man
6. Wenn der 2.0er Diesel im Bravo auch das Opel Getriebe hat, dann vielen Dank, alle Opel mit den 1.9er 150 PS Motor und Opel Getriebe haben Probleme mit den Zwei-Massen-Schwungrad, der Vectra vom Kumpel auch, man hört manchmal ein klopfen und Rasseln aus dem Getriebe......
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Original von Edition-Man
Gibt es hier eigentlich 2.0er Diesel Fahrer die mit dem Opel Getriebe oder Zwei-Massen-Schwungrad Probleme haben???
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Original von Edition-Man
Wenn ich unten die Zeitangabe betrachte, natürlich ist das nicht ganz genau, dann habe ich ne Frage, ist die Aufnahme als dein 2.0er schon gechipt war?
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Original von Edition-Man
Du brauchst im 3ten von ca 30-120 10 sec. der Abarth 11 sec. also GROB gesagt, wäre dein gechipter so schnell wie der Abarth.
Infos über meinen Bravo: 2009er 2,0 Mjet, Powerrail-5 inkl inividueller Abstimmung, Leistung: ausreichend! Vogtland Gewindefahrwerk, ASA Chromfelgen 8X18, 20er Spurplatten rundum, schwarze Scheiben hinten.
Infos über meinen Bravo: schön anzusehn.
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Original von Edition-Man
Ob man sowas macht oder nicht, muß jeder für sich selbst entscheiden, ich gehöre zu den Leuten, die auf Gesetze scheißen, da diese von Idioten gemacht werden, die von der Technik keine Ahnung haben.
Mir ist es lieber einen Motor zu haben der gut läuft und keine Probleme macht.
Natrülich läuchtet die Motor Kontrollleuchte, das ist mir und meinen Kumpel vollkommen egal, solange der Motor damit gut läuft, was er auch macht.
Sollte ich einen Bravo, egal ob mit 1.9er oder 2.0er Motor, kaufen, werde ich es genauso machen, AGR ausser Funktion setzen und dann chippen, fertig aus.
Infos über meinen Bravo: Ist ein Freemont :ex DIVINA: 1,9 JTD 8v 120PS Dynamic EPIC Gray - PDC Hinten, Blue&Me, Eibach 50/30, nachträglich getönte Scheiben + Keil in der Frontscheibe, VisitorScope Sound System (RMS: 4x55 Watt + 1x 200 Watt Sub), orangene Bremssättel + Motorverkleidung
Infos über meinen Bravo: Ist ein 530i und ein GP T-JET
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Quelle: http://tune-it-safe.de
Grundsätzlich müssen alle Veränderungen der Motorleistung, der Höchstgeschwindigkeit und des Hubraums in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Dies gilt insbesondere für den Einbau eines Tuning-Chips oder die Umprogrammierung von Original-Chips zur Änderung der Motorleistung. Rechtsgrundlage dafür ist die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Mit dem Chip-Tuning wird in die Motorsteuerung eingegriffen, indem das Kennfeld von Zündanlage und Einspritzsystem modifiziert wird. Neben der Erhöhung von Motorleistung und Höchstgeschwindigkeit, kann häufig eine Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens eintreten. Falls dies zutrifft, erlischt dadurch gemäß § 19 Abs. 2 StVZO die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Sofern aber für den Tuning-Chip ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) vorliegt und anhand dieser Unterlagen eine positive Begutachtung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines Prüfingenieurs vorgenommen wurde, bleibt die Betriebserlaubnis bestehen.
Der Chiphersteller bzw. –programmierer beauftragt für die Erstellung eines Teilegutachtens oder einer ABE einen Technischen Dienst (ein akkreditiertes Prüflaboratorium). Von diesem werden dann für jeden Fahrzeugtyp, der umgerüstet werden soll, folgende Prüfungen vorgenommen:
eine Abgasmessung nach den Vorschriften nach der EG-Richtlinie 70/220/EWG
eine Fahrgeräuschmessung nach den Vorschriften nach der EG-Richtlinie 70/157/EWG
die Motorleistungsmessung nach der EG-Richtlinie 80/1269/EWG
die Höchstgeschwindigkeitsmessung nach der ECE-Regelung Nr. 68
möglicherweise eine Überprüfung der Bremswirkung bei der gesteigerten Höchstgeschwindigkeit
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§ 6 Pflichtversicherungsgesetz:
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Infos über meinen Bravo: Ist ein Freemont :ex DIVINA: 1,9 JTD 8v 120PS Dynamic EPIC Gray - PDC Hinten, Blue&Me, Eibach 50/30, nachträglich getönte Scheiben + Keil in der Frontscheibe, VisitorScope Sound System (RMS: 4x55 Watt + 1x 200 Watt Sub), orangene Bremssättel + Motorverkleidung
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