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keckec

Mitglied

Beiträge: 36

Registrierungsdatum: 27. Juli 2010

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1

Mittwoch, 30. März 2011, 08:23

18-Zoll Felgen / Hinweis in der Bedienungsanleitung


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Hallo!

Ich stehe gerade kurz davor, mir NICHT-originale Bravo Felgen in der Größe 18-Zoll zu kaufen. Sind auch mit ABE, nur dort steht dann beim Bravo bei der Reifengröße 225/40 folgender Hinweis:

R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Natürlich dann mal in der Bedienungsanleitung nachgeschaut, wo dann Folgendes steht:

1.) Reifen, die keine Schneeketten vertragen (gut, hatte ich bei Sommerreifen sowieso nicht vor)
2.) ZUR BEACHTUNG: Die Verwendung des Reifens 225/40 R18 92V erfordert besondere technische Lösungen. Aus diesem Grund kann dieser Reifen nur beimKauf des Fahrzeugs bestellt werden. Diesen Reifen nicht nach dem Kauf des Fahrzeugs montieren!

Was bedeutet dass denn jetzt für mich??? Gibt doch genug Leute hier, die trotzdem die 18-Zoll felgen fahren...

Viele Grüße

Beiträge: 67

Registrierungsdatum: 11. August 2010

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2

Mittwoch, 30. März 2011, 08:43

Also, wenn in der Felge, die du erwerben möchtest deine Motorisierung aufgeführt ist und eine entsprechende Reifengröße dann solltest du keine Probleme beim Eintragen bekommen.

Das was in deinem COC-Dokument steht ist eher eine Masche von Fiat. Mein Fachhändler meinte ich müsste lenkwegbegrenzer einbauen und was nicht alles. Völligster Schwachsinn. Wenn ich einlenke ist zwar weniger Platz, aber noch mehr als genug ;D

Ich bin einfach mit der Felge, Spurplatten und Federn zur GTÜ gefahren und hab mir das eintragen lassen. Hab einfach gesagt der soll mir die original Fiat 18'' Felge eintragen und der hat mal geschaut nichts schleift nichts kratzt ---> eingetragen.

Also musst nur im Teilegutachten der Felge schauen, ob deine Motorisiernug mit angegeben ist, falls ja sollte die Eintragung meiner Meinung nach keine Probleme darstellen.

keckec

Mitglied

Beiträge: 36

Registrierungsdatum: 27. Juli 2010

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3

Mittwoch, 30. März 2011, 08:45

Aber da die Felge mit ABE ist, sollte ich eigentlich doch gar nichts eintragen müssen, oder?

  • »BravoMaseratie« ist männlich

Beiträge: 4 255

Registrierungsdatum: 11. Mai 2010

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4

Mittwoch, 30. März 2011, 10:23

Das ist das Problem was wir schon mal hatten... Einige sagen da sind Lenkeinschlagsbegrenzer verbaut, Andere sagen braucht man nicht... Keine Ahnung, wenn dir der TÜV-Prüfer die aber einträgt dann ist das kein Thema ;)

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