Original von tomsab0
Sorry, hab das Gutachten nicht gesehen; aber mal was anders: Ist das nicht eine ABE? Ich dachte immer bei euch in Deutschland erspart man sich damit das Eintragen...?
macht ja nix! :-D
jede felge hat eine ABE (Allgemeine BetriebsErlaubnis). diese wird nach erfolgreicher (TÜV)prüfung des produktes durch das KBA (KraftfahrtBundesAmt) erteilt.
wenn felgen eines herstellers identischer größe auf verschiedene fahrzeuge passen (und geprüft wurden) wird als ''nachtrag'' ein teilegutachten für den jeweiligen fahrzeugtypen herausgegeben. in diesem sind dann auflagen und hinweise verzeichnet, die einzuhalten sind, damit die Allgemeine BetriebsErlaubnis des fahrzeuges an dem die felgen verbaut wurden wiedererlangt werden kann (muss). denn duch den verbau von zubehörfelgen erlischt die BE des fzg.
kurz gefasst:
zubehör das nur auf 1 fzg. (z.b. bravo MS Design teile, fiat original zubehör) passt habt eine ABE -> muss nicht eingetragen werden.
zubehör das auf mehrere fzg. und verschiedene hersteller passt hat ein teilegutachten, wobei das teil dann eingetragen gehört, damit das fzg. seine durch den verbau erloschene betrieberlaubnis wiedererlangt!
gruß steve