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Italo-Welt

Methos

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Freitag, 3. Dezember 2010, 17:49

Tieferlegung und Alufelgen auf Winterreifen


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Hallo Freunde der italienischen Autos,

so ich hatte Heute meine 60.000er Inspektion,
mal am Rande erwähnt wurde dabei festgestellt das die innere Manschette der Antriebswelle hinüber ist... :roll:
Desweiteren sollte im Zuge besagter Inspektion auch die HU und AU gemacht werden,
AU war kein Problem, HU nen großes! :evil:

Folgendes:
Meine Federn wurden eingebaut mit Sommerreifen, daher wurde die Tieferlegung nur damit eingetragen
UND mit den in den Papieren eingetragenen Felgen- und Reifengrößen.
Was wiederum bedeutet das ich keine HU bekam, da meine Alufelgen nicht mit den Federn zusammen eingetragen sind.

Jetzt die Frage an der ganzen Sache:
Ist das alles so richtig?

Die Felgen haben eine größe wie sie direkt in den Papieren eingetragen sind,
es sind aber nunmal Alus und keine Stahlfelgen - mit denen hättes kein Problem gegeben.

Klartext, AU ist nun gemacht und bezahlt und ich muß
innerhalb von 30 Tagen meine Alus mit der Tieferlegung eintragen lassen
und wieder zum Tüv fahren und die HU nach machen.

Also gebe ich nochmal 70 € für die Eintragung der Winterreifen aus,
welche die gleiche größe haben wie sie schon in den Papieren eingetragen ist.
Das kann doch echt nicht normal sein, oder??? :?:
Ich werd echt noch bekloppt :evil:

PS: TÜV hätte beim Händler ansonsten die HU gemacht,
bei der Dekra hätte ich sie nicht bekommen, keine 8 cm Bodenfreiheit :roll: :lol:
Gruß

Chris

Mein grauer Panther

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Methos« (3. Dezember 2010, 17:51)

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Red229

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2

Freitag, 3. Dezember 2010, 18:32

was hast du denn als winterräder drauf? zubehörfelgen? dann ist das doch logisch! die haben ein teilegutachten und in seltenen fällen eine abe! teilegutachten muss sowieso abgenommen werden und bei abe gilt diese nur wenn weiter fahrwerkstechnisch nicht verändert wurde! d.h. originalfahrwerk-> abe gilt muss nix eingetragen werden. federn-> zubehörfelgen eintragen lassen!

btw. 8cm bodenfreiheit? da hast wohl einen erwischt, der entweder neu ist und alles überbewertet, oder einen den du kurz vor feierabend gestört hast!
in deutschland gibt es keine vorgeschriebene mindesthöhe! du kannst das ding so tief krachen wie du willst! bei uns in der ecke wird immer von der grube die seitenleisten als anhaltpunkt genommen! die sind 5cm hoch! wenns schleift passts noch! ;-) bremsenprüfstand wird eh umfahren, denn da kommen wir weder rein noch raus! ;-)

wo hat er denn die 8cm gemessen? unterfahrschutz zählt sowieso nicht! den kannst wegschrauben!

getriebemanschette, kannst getrost auf die federn schieben! (höhere belastung-verzug, etc.)

kopf hoch, das sind alles lapalien! ;-)


gruß steve
Die blaue EX-Lady
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cbay74

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3

Freitag, 3. Dezember 2010, 22:53

Abend,

wenn du zubehörfelgen hast (siehe Red) ist das richtig. Haste Orginale von Fiat drauf dann würde er nix sagen können ;)

Gruß

cbay
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visitorsam

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Samstag, 4. Dezember 2010, 10:40

Boa was ist den das alles für ein Kudelmudel?

Die Federn sind drin und eingetragen, und so ein TÜV Hampelmann sagt das sind keine 8CM Bodenfreiheit? Dem hätte ich mal sowas von aufgeblasen und gefragt obs noch geht.

Dann die Reifen? Na super Original mit gleichen Daten darf ich ohne Probleme fahren. Zubehör mit Abe nur wenn original Fahrwerk. Ansonsten Eintragen?

Wie seiht das den mit den Novitec felgen aus, oder allgemein andere Felgen? Sobald das Fahrwerk berührt ist muss man jede Zubehörfelge egal ob ABE oder TG eintragen? Was das den für ein Müll, wahrscheinlich gilt die Eintragung dann auch nur für DIE Felge.
Gruß
Frank

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cbay74

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5

Samstag, 4. Dezember 2010, 13:39

Zitat

Original von visitorsam
Boa was ist den das alles für ein Kudelmudel?

Die Federn sind drin und eingetragen, und so ein TÜV Hampelmann sagt das sind keine 8CM Bodenfreiheit? Dem hätte ich mal sowas von aufgeblasen und gefragt obs noch geht.

Dann die Reifen? Na super Original mit gleichen Daten darf ich ohne Probleme fahren. Zubehör mit Abe nur wenn original Fahrwerk. Ansonsten Eintragen?

Wie seiht das den mit den Novitec felgen aus, oder allgemein andere Felgen? Sobald das Fahrwerk berührt ist muss man jede Zubehörfelge egal ob ABE oder TG eintragen? Was das den für ein Müll, wahrscheinlich gilt die Eintragung dann auch nur für DIE Felge.


Die mit ABE nicht nur die Zbf mit TGdie musste machen lassen nur die wenigstens Felgen haben eine ABE :(
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Methos

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Dienstag, 7. Dezember 2010, 21:25

Hey Leute,

so die ABE habe ich mir inzwischen besorgt,
nun muß ich das ganze noch eintragen lassen und kann nur hoffen das ich nicht wieder nen Höhenproblem bekomme.
Wenn das dann ohne Probleme klappt und gut dann habe ich schonmal das erste übel durch,
dann muß ich noch die Manschette machen lassen.

Das mit den 8 cm ist noch etwas anders gewesen,
einerseits meinte der zu mir das der Wagen dort kein TÜV bekommt da er zu tief ist denn 8 cm seien Pflicht,
aber andererseits konnte er ihn auch einfach gar nicht auf die Grube fahren,
denn deren Grube hat einen 8 cm hohen Betonsockel davor gehabt.
Da ich da nicht rüber kam war dort schon Ende :eek:
Aber ok, ich hatte erwartet das der schon auf dem Bremenprüfstand aufsetzt,
denn das ist auch schon ab und an passiert :roll:

@ Red
Nein ich hab den nicht zum Feierabend gestört, eher im Gegenteil,
ich war der erste kunde um 07:30 Uhr.
Die Manschette sollte wohl, nach Angabe der Inspektion durchführenden Werkstatt,
durch einen Maderbiss beschädigt sein...
Was ich aber erst glaube wenn es eine zweite Werke auch so sieht.
Gruß

Chris

Mein grauer Panther

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