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dave

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Sonntag, 26. Januar 2014, 14:00

US Standlicht - Blinker


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grüße miteinander! 8)
ich seh immermehr leute rumfahren mit diesen sogenannten us-standlicht im blinker, sollten vllt. schon einige kennen..
falls nicht, die blinker leuchten vorn im scheinwerfer dauerhaft, aber gedimmt und blinken komplett auf wenn man blinkt..

da gibts auch viele unterschiedliche meinungen zum thema erlaubt un nicht erlaubt..
arbeitskollege von mir hat das in seinem passat verbaut, da sind die blinker allerdings in der stoßstange verbaut und laut rennleitung nicht erlaubt..
soll aber erlaubt sein wenns im scheinwerfer ist und der blinker aussen sitzt, also wie bei unseren bravos..

was sagt ihr dazu und gibts dieses us-standlicht auch für unsere bellas?
hab bisher nur für vw, opel, mazda gefunden..
finde das sehr interessant und sieht auch klasse aus :)

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_elk_

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Sonntag, 26. Januar 2014, 14:06

Die Idee mir das einzubauen hatte ich auch schon! werde ich wohl auch noch tun. Finde das generell sehr geil!

Leider bin ich mir sehr sicher, dass es egal wie auf jeden Fall illegal ist.

Von dem Modul her brauchst du dir keine sorgen machen, das passt universal. Da wird einfach vom Standlicht der Strom angezapft und an die Blinker weitergegeben. Gleichzeitig regelt das Modul aber auch das dimmen und den erhalt Blinkfunktion. Ist also ein universales elektrisches Bauteil. Leider nicht Plug and Play.

Maranello2011

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Sonntag, 26. Januar 2014, 14:43

Nach der Gesetzgebung hier in Deutschland ist so etwas nicht zugelassen. Ausnahmen gibt es da allerdings.
Die Module müssen von offiziellen Herstellern sein, dann muss es beim Tüv vorgeführt werden und dieses als Zusatz in die Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

Erst wenn das alles erledigt ist, dann darf man auch rechtlich abgesichert auf den Straßen so rumfahren. Allerdings hab ich da nicht viel Hoffnung, das es so einfach gehen wird, da es daon abhängt, wieviel bereits eingetragen wurden und wie gut sich die Prüfer beim TÜV mit der Beleuchtung auskennen.
Entscheident ist ja, ob es eine Zulassung hat oder nicht und wenn es ganz schlecht kommt, dann ist die ABE auch weg und das Fahrzeug darf keinen Meter mehr auf öffentlichen Straßen fahren.

@dave, ich würde da bei der nächsten TÜV-Prüfstelle mal nachfragen, was machbar und möglich ist. Bekanntlich kostet Fragen ja nichts und du kannst da auf nummer sicher gehen. ;)

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BravoBeast

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Sonntag, 26. Januar 2014, 14:46

Ich würde es einfach einbauen xD
Ihr macht euch en Stress mit der Polizei oder TÜV
Selbst meine weißen Standlichtbirnen vorne checken die nicht
Gruß
Willi

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dave

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Sonntag, 26. Januar 2014, 15:45

wenn sie im scheinwerfer sind gelten sie als begrenzungsleuchte wie sie zb bei manchen volvos verbaut sind und somit gelten sie als legal..
hast du sie aber in der stoßstange ist es nicht erlaubt..

so wurde es von der rennleitung zugesichert..

das mit dem tüv vorzeigen is völliger schwachsinn raphael..

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TRASCANICO

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Sonntag, 26. Januar 2014, 16:27

Also soweit mir immer bekannt war, ist es erlaubt, wenn es ein US-Importwagen ist, weil man da eben nicht extra umrüsten muss/kann.
Ansonsten ist es aber nicht erlaubt.

(So wurde es mir damals mitgeteilt, wollte das auch machen lassen)

Aber ansonsten finde ich das eig auch sehr geil und denke das die Bella damit auch sehr schick aussieht :023:
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Maranello2011

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Sonntag, 26. Januar 2014, 16:29

wenn sie im scheinwerfer sind gelten sie als begrenzungsleuchte wie sie zb bei manchen volvos verbaut sind und somit gelten sie als legal..
hast du sie aber in der stoßstange ist es nicht erlaubt..

so wurde es von der rennleitung zugesichert..

das mit dem tüv vorzeigen is völliger schwachsinn raphael..
Also ich bin jetzt einige Foren durchegangen und selbst in der STVO steht dazu, das es nicht zulässig ist.
Es müssen extra Leuchten sein, die nicht mitblinken, wenn der Blinker betätigt wir. Ebenso müssen diese geprüft sein und ein entsprechendes Prüfzeichen besitzen.

Was du sagst, das sie als Begrenzungsleuchten gelten, ist nur der Fall, wenn diese auch direkt als solche Zugelassen sind, was bei den Scheinwerfern des Bravos ja nicht der Fall ist.
Wenn du einige mit beleuchteten Blinkern rumfahren siehst, dann fahren diese auf eigenes Risiko.

Ich glaub bei BMW ist es so, das diese orange Leuchtstreifen vorne über den Scheinwerfer haben, diese sind aber dann lediglich als Begrenzungsleuchten zugelassen und damit wiederum legal.

Ich hab schon einen Grund dafür, warum ich es sage. Hab mich darüber ja auch informiert. Ist meine Meinung dazu, mehr auch nicht. ;)

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Mittwoch, 29. Januar 2014, 18:22

Die deutsche STVO wieder ... Meine Meinung alles was mit mehr Licht am Fahrzeug , welches nicht blendet , dient der Sicherheit !!!

Naja deutsches gesetzt halt :thumbdown:

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kitzl-katzl

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Donnerstag, 30. Januar 2014, 01:17

Zitat

alles was mit mehr Licht am Fahrzeug , welches nicht blendet , dient der Sicherheit !!!
Und genau diese Entscheidung kann man nicht jedem Autobastler selbst überlassen. Auch wenn es einige Tuner gibt die sich mit der Materie gut auseinandersetzen.
Tempomat, rote Bremsbacken, getönte Scheiben, beh. Waschdüsen, Böser Blick, unterer Grill vom Facelift, Lederschaltmanschette, Fensterverkleidung in Carbon, schwarze Seitenblinker, Abarth-Logos mit Taster, Sportpedale, Pioneer TS-WX210A

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Donnerstag, 30. Januar 2014, 10:31

Ich stimm da Kitzl-Katzl zu, denn es gibt genug Idioten, die keine Ahnung von dem haben, was sie tun und so die andren Verkehrsteilnehmer gefährden. Auch wenn die Gesetze strickt sind, sie haben fast alle schon ihren Sinn. Darunter haben dann die Wissenden zu leiden... schade aber wahr. ;)

Ich fänd die US-Blinker auch absolut genial... aber na ja. Kannste nix mache

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dave

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Donnerstag, 30. Januar 2014, 15:42

kann man(n) schon, einfach anschließen und gut ;)

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