Original von dave
das ist ja richtig, aber wie gesagt, ne 3te bremsleuchte ist nicht pflicht.....
Irrtum
Die dritte Bremsleuchte ist - genauso wie auch die Seitenblinker - an allen Autos ab Baujahr 1998 Pflicht! :idea:
Und dass man diese in ihrer Formgebung verändern darf, nur weil es keine "Norm" gibt wie sie aussehen muss ist ja auch kokolores!
Dann könnte ja auch jeder seine normalen Rückleuchten so abkleben und verändern, wie er will. Denn auch Rückleuchten haben keine "Norm" wie sie aussehen müssen. Schließlich hat ja auch ein Golf andere Rückleuchten, als ein Astra.
Desweiteren hat aber JEDE dritte Bremsleuchte eine E-Nr. ist also also als Bauteil geprüft und zugelassen. Jede Veränderung an diesem Bauteil führt zur Erlöschung dessen Zulässigkeit, wenns keine Abnahme dafür gibt.
Und im Übrigen:
Auch "freiwillig nachgerüstete" Bauteile, die garkeine Pflicht sind - wie z.B. Nebelscheinwerfer - müssen dann, wenn sie eingebaut sind auch ordnungsgemäß funktionieren.
Also wenn man Z.B Nebelscheinwerfer nachrüstet und diese funktionieren beim Tüv nicht, dann ist das ein erheblicher Mangel.....obwohl sie eigentlich garnicht da sein müssten...... :arrow: :idea:
PS:
Was im übrigen fast niemand weiß ist die Tatsache, dass "separate rote Bremslichter" erst seit 1983 Pflicht sind!

Ich besitze auch noch einen "Oldtimer", der hat gerkeine "Bremslichter" (in rot). Da leuchten beim betätigen der Bremse die hinteren Blinker in gelb auf!
Das war zwar nur bis in die 60/70er Jahre so üblich, aber bis Baujahr 83 zulässig! :idea:
Mfg Oli