Infos über meinen Bravo: rot lackierte Bremssättel,Mittelarmlehne aufgepolstert + Alcantara Leder bezogen,Folienfront/haube/dach/böserBlick,Fahrwerk:Eibach 50/30,Eigenbau Grill,schwarze Blinker,Raid Öltemp,Heckwischer entfernt
Infos über meinen Bravo: hat jetzt einen neuen besitzer
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Original von ern1e
Ich bin der Meinung, dass man mittlerweile auch nicht mehr Achsweise den gleichen Reifen fahren muss!
Ist natürlich besser irgendwie, aber Pflicht ist es nicht...
Infos über meinen Bravo: Seit April 2008: Emotion, schwarz-metallic, 225x17", T-Jet 150PS, Blue&Me Nav, Mittelarmlehne, Winter, Hecksensoren, Scheibentönung (hi) .... verkauft nach PL in 7/20
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Original von smokey55
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Original von ern1e
Ich bin der Meinung, dass man mittlerweile auch nicht mehr Achsweise den gleichen Reifen fahren muss!
Ist natürlich besser irgendwie, aber Pflicht ist es nicht...
Ey, in Deinem Alter ist der Führerschein noch nicht so lange her. Wie kommst Du denn zu der Meinung?
mfg
Smokey
Infos über meinen Bravo: hat 4 Jahre treu Dienst geleistet und wurde Januar 2012 durch einen Opel Astra ersetzt
Infos über meinen Bravo: 1.4 T-Jet 150 PS Sport, Bi-Xenon, Interscope, Blue&Me, 2-Zonen Klimaautomatik,...
angebracht sind. Die Flächenpressung ist unter der höchstzulässigen statischen Belastung ohne Berücksichtigung der Aussparung auf der Lauffläche zu ermitteln. Die Vorschriften über das Arbeitsvermögen gelten nicht für Gummireifen an Elektrokarren mit gefederter Triebachse und einer durch die Bauart bestimmten Höchst- geschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h sowie deren Anhänger. (4) Eiserne Reifen mit einem Auflagedruck von nicht mehr als 125 N/mm Reifenbreite sind zulässig 1. für Zugmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, deren zulässiges Gesamtgewicht 4 t und deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 8 km/h nicht übersteigt, 2. für Arbeitsmaschinen und Stapler (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 8 km/h nicht übersteigt, und für Fahrzeuge, die von ihnen mitgeführt werden, 3. hinter Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h (Betriebsvorschrift) * a) für Möbelwagen, * b) für Wohn- und Schaustellerwagen, wenn sie nur zwischen dem Festplatz oder Abstellplatz und dem nächstgelegenen Bahnhof oder zwischen dem Festplatz und einem in der Nähe gelegenen Abstellplatz befördert werden, * c) für Unterkunftswagen der Bauarbeiter, wenn sie von oder nach einer Baustelle befördert werden und nicht gleichzeitig zu einem erheblichen Teil der Beförderung von Gütern dienen, * d) für die beim Wegebau und bei der Wegeunterhaltung verwendeten fahrbaren Geräte und Maschinen bei der Beförderung von oder nach einer Baustelle, * e) für land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte und für Fahrzeuge zur Beförderung von land- oder forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern, Arbeitsgeräten oder Erzeugnissen. (5) Bei Gleiskettenfahrzeugen (§ 34b Abs. 1 Satz 1) darf die Kette oder das Band (Gleiskette) keine schädlichen Kratzbewegungen gegen die Fahrbahn ausführen. Die Kanten der Bodenplatten und ihrer Rippen müssen rund sein. Die Rundungen metallischer Bodenplatten und Rippen müssen an den Längsseiten der Gleisketten einen Halbmesser von mindestens 60 mm haben. Der Druck der durch gefederte Laufrollen belasteten Auflagefläche von Gleisketten auf die ebene Fahrbahn darf 1,5 N/qmm, bei Fahrzeugen mit ungefederten Laufrollen und Gleisketten, die außen vollständig aus Gummiband bestehen, 0,8 N/qmm nicht übersteigen. Als Auflagefläche gilt nur derjenige Teil einer Gleiskette, der tatsächlich auf einer ebenen Fahrbahn aufliegt. Im Hinblick auf die Beschaffenheit der Laufflächen und der Federung wird für Gleiskettenfahrzeuge und Züge, in denen Gleiskettenfahrzeuge mitgeführt werden, 1. allgemein die Geschwindigkeit auf 8 km/h, 2. wenn die Laufrollen der Gleisketten mit 40 mm hohen Gummireifen versehen sind oder die Auflageflächen der Gleisketten ein Gummipolster haben, die Geschwindigkeit auf 16 km/h, 3. wenn die Laufrollen ungefedert sind und die Gleisketten außen vollständig aus Gummiband bestehen, die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt; sind die Laufflächen von Gleisketten gummigepolstert oder bestehen die Gleisketten außen vollständig aus Gummiband und sind die Laufrollen mit 40mm hohen Gummireifen versehen oder besonders abgefedert, so ist die Geschwindigkeit nicht beschränkt. Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__36.htmlInfos über meinen Bravo: 1,4 T-Jet 120 PS Dynamik mit Sportpaket Crossover Schwarz
Infos über meinen Bravo: Seit April 2008: Emotion, schwarz-metallic, 225x17", T-Jet 150PS, Blue&Me Nav, Mittelarmlehne, Winter, Hecksensoren, Scheibentönung (hi) .... verkauft nach PL in 7/20
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ern1e« (3. Februar 2009, 12:20)
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BURN BABY, BURN Infos über meinen Bravo: 1,6 16V Mjet, Weiß Racing Ausstattung Rot
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Infos über meinen Bravo: Hatte nen 1.4 T-Jet Sport (110kw); Blue&Me Nav; Crossover schwarz metallic; Sitze in Sail red, weils besser passt! ;)
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BURN BABY, BURN Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Toymachine« (27. April 2009, 21:22)
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